Auch die Koalition will Managergehälter begrenzen

Künftig sollen die Aktionäre das letzte Wort haben. Ein Gesetz ist noch vor der Bundestagswahl im September geplant.

Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition will möglichst noch vor der Bundestagswahl die Rechte von Aktionären bei der Kontrolle von Managergehältern stärken. Die Fraktionsspitzen einigten sich am Dienstag darauf, rasch ein Konzept zu erarbeiten. Nach dem Erfolg der Volksinitiative zur Begrenzung von Managergehältern in der Schweiz hatte es zunächst geheißen, dass man einen Vorschlag der EU abwarten wolle.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), betonte, man wolle die „fehlende Akzeptanz“ der Bürger gegenüber Managergehältern und Boni wieder herstellen. Vielfach bestehe bei den Verdienstmöglichkeiten „kein Bezug mehr zu normalen Arbeitnehmern in den Betrieben“.

Die Schweizer hatten dafür gestimmt, dass nicht mehr Aufsichtsräte über die Vorstandsgehälter bestimmen, sondern die Eigentümer, also die Aktionärsversammlung. Begrüßungs- und Abgangsgelder soll es nicht mehr geben. Verstöße werden bestraft.

So radikal will die Koalition nicht vorgehen. Die Partner peilen aber ebenfalls eine Änderung des Aktienrechts an, so dass die Hauptversammlung entscheiden soll. Eine solche Änderung ist auch im Sinne der FDP.

Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU), der das Konzept jetzt mit ausarbeitet, sagte unserer Zeitung, es müsse dabei „die Gesamtvergütung betrachtet werden, zum Beispiel auch mit Pensionszusagen oder Abfindungsregelungen“. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle: „Die Eigentümer müssen entscheiden, was leitende Angestellte an Vergütung bekommen sollen.“