Änderungen zum 1. Juli: Rente, Roaming, Insolvenz

Berlin (dpa) - Das Rentenpaket der Bundesregierung tritt zum 1. Juli in Kraft. Die mehr als 20 Millionen Ruheständler können sich über höhere Bezüge freuen. Zudem wird Telefonieren im Ausland billiger.

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Wesentliche Änderungen, die im Juli in Kraft treten:

RENTENERHÖHUNG: Für die gut 20,5 Millionen Rentner gibt es zum 1. Juli mehr Geld. Im Osten beträgt die Anhebung 2,53 Prozent, im Westen 1,67 Prozent. Bei einer Monatsrente von 800 Euro führt das zu einem Aufschlag von brutto 20,24 Euro im Osten und 13,36 Euro im Westen. Trotz einer schrittweisen Angleichung ist ein Rentenpunkt Ost mit 26,39 Euro für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst künftig immer noch 7,8 Prozent weniger wert als ein Rentenpunkt West mit 28,61 Euro.

ABSCHLAGSFREIE RENTE AB 63: Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind die Geburtsjahrgänge zwischen 1952 und 1963. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen und Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld.

MÜTTERRENTE: Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Pro Kind ab 1. Juli 2014 brutto knapp 28 Euro monatlich mehr im Westen, gut 26 Euro mehr im Osten. Dies ist eine Verdoppelung des bisher bezahlten Zuschlags. Frauen mit jüngeren Kindern sind bei der Mütterrente aber immer noch besser gestellt.

ERWERBSMINDERUNGSRENTE: Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt hätten.

REHA-LEISTUNGEN: Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden.

HANDY-NUTZUNG: Sie wird im EU-Ausland erneut günstiger. Abgehende Anrufe dürfen noch 19 Cent statt bisher 24 Cent pro Minute kosten. Bei ankommenden Anrufen dürfen pro Minute höchstens 5 statt vorher 7 Cent berechnet werden. Der Preis für eine SMS sinkt von 8 Cent auf 6 Cent. Günstiger wird auch die Nutzung von Datentarifen.

AUTOFAHRER: Auch in Pkws müssen sie künftig eine Warnweste dabei haben, mit der sie bei Pannen oder Unfällen besser zu erkennen sind. „Warnwesten können Leben retten“, sagt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Fehlt eine rote, gelbe oder orangefarbene Weste im Fahrzeug, drohen 15 Euro Geldbuße. Vorgeschrieben wird nun wie schon bei gewerblichen Fahrzeugen eine „Mitführpflicht“ - aber es gibt keine Pflicht zum Tragen der Weste.

VERBRAUCHERINSOLVENZ: Überschuldete Verbraucher haben bereits nach drei statt sechs Jahren die Möglichkeit für einen Neustart, indem ihnen die Restschuld erlassen wird. Voraussetzung: Sie bezahlen in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter. Nach fünf Jahren kann das Verfahren um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in der Zeit Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann.