Ärzte gegen Sterbehilfe

Kiel (dpa) - Ärzte sollen auch todkranken Patienten ohne Hoffnung keine Hilfe beim Sterben leisten dürfen. Eine entsprechende Änderung der Berufsordnung sollten die Delegierten des 114. Ärztetags in Kiel am Mittwoch beschließen.

Die Spitze der Ärztekammer rief zur Zustimmung in dieser ethisch heiklen Frage auf.

Die ebenso umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) wollen die Ärzte in engen Grenzen zulassen. Angesichts des Mangels an Spenderorganen sollen die Bürger nach Vorstellung der Mediziner sich zu Lebzeiten zu ihrer Spendebereitschaft erklären.

„Wir wollen keine Öffnung zum ärztlich assistierten Suizid“, sagte Kammervize Frank Ulrich Montgomery der Nachrichtenagentur dpa. „Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einen Beschlussvorschlag erarbeitet, der unmissverständlich klarstellt, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.“ Nach der bisherigen Berufsordnung dürfen Ärzte das Leben des Sterbenden „nicht aktiv verkürzen“. Nun soll es heißen: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Doch in der Ärzteschaft gibt es auch Fürsprecher für eine Regelung, die einem Arzt erlaubt, einem Todkranken beim Suizid zu unterstützten - etwa mit tödlichen Medikamenten, die der Patient selbst einnimmt. In einer von der Kammer selbst in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2009 waren 30 Prozent für so eine Regelung.

Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte, Fälle, bei denen ein ärztlich assistierter Suizid vorkomme, würden selten bekannt. „Das ist ja ein Zweierbündnis, und der eine von beiden verstirbt.“ Noch vor wenigen Monaten hatte Hoppe gesagt: „Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie.“ Doch die Berufsordnung ist bindend - Verstöße können zur Aberkennung der Approbation führen.

Der Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin, Friedemann Nauck, zeigte sich zuversichtlich, dass weniger Patienten nach aktiver Sterbehilfe oder Hilfe beim Sterben fragen, wenn die Ärzte mit ihren Patienten offen über deren Ängste sprechen. Zentral sei ein weiterer Aufbau von Palliativmedizin in Deutschland. Dabei zähle auch gute Symptomkontrolle und gute Schmerzlinderung. „Es bestehen Defizite“, sagte Nauck. Dies betreffe Ausbildung, Finanzierung und flächendeckende Angebote.

In der Streitfrage von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas sprach sich der Ärztetag für eine Zulassung in engen Grenzen aus. Vor der Bundestagsentscheidung dazu am 30. Juni beschlossen die Mediziner Kriterien, nach denen die PID durchgeführt werden soll. Der Antrag erhielt nach intensiver Debatte 204 Ja-Stimmen, 33 Delegierte stimmten dagegen, 6 enthielten sich.

Die PID soll demnach nur für Erkrankungen durchgeführt werden, für die bei einem Paar ein hohes genetisches Risiko bekannt ist. Die Ärzte fordern, dass Einzelfälle in PID-Kommissionen anonym geprüft werden, die bei den Landesärztekammern eingerichtet werden.

Angesichts des dramatischen Mangels an Spenderorganen in Deutschland wollen die Ärzte die Bürger verstärkt von einem Ja zur Spende überzeugen. Ziel sei eine Pflicht, wonach alle Bürger ab einem bestimmten Alter eine Erklärung abgeben sollen, sagte Kammergeschäftsführer Christoph Fuchs. Liegt nach dem Tod keine Erklärung vor, könnten dem Verstorbenen dennoch Organe entnommen werden. Davor soll allerdings der mutmaßliche Wille gemeinsam mit den Angehörigen ermittelt werden. Heute gelten nur Besitzer eines Spenderausweises als Organspender. Man muss sich also zu Lebzeiten erklärt haben. In allen anderen Fällen müssen die Verwandten ihr Einverständnis abgeben.