Bayerns Justizministerin verteidigt sich im Fall Mollath

München (dpa) - Im Fall des zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath hat sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) gegen anhaltende Kritik verteidigt. Von Untätigkeit oder Versäumnissen ihrerseits oder ihres Ministeriums könne keine Rede sein.

Das sagte Merk am Freitag im Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtags in München. Vielmehr habe sie sofort und sehr schnell gehandelt, als dies für sie rechtlich möglich gewesen sei.

Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden - weil er, so das damalige Urteil, seine Frau schwer misshandelt und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath selbst und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt.

Merk sagte, als es im November 2012 „massive Zweifel an tragenden Feststellungen“ im Gerichtsurteil gegen Mollath gegeben habe, habe sie innerhalb einer halben Stunde einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Vorher sei dies rechtlich nicht zulässig gewesen.

Erstmals zeigte sie emotionale Anteilnahme an dem Fall. „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt“, sagte die 57-Jährige. Das sei wohl ihrem Amt als Justizministerin geschuldet.