Berliner Verdächtige sitzen in Haft

Politiker diskutieren erneut über die Vorratsdatenspeicherung.

Berlin. Einen Tag nach ihrer Festnahme hat ein Richter gegen die beiden Terrorverdächtigen in Berlin Haftbefehle erlassen. Sie sitzen nun in Untersuchungshaft. Ob die beiden Männer schon Aussagen gemacht haben, blieb gestern unklar. Ihnen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.

Nach bisherigen Erkenntnissen gehören die Verdächtigen aber vermutlich keiner internationalen Terrorgruppe an. Die Behörden sehen bisher keinen Zusammenhang mit dem Jahrestag der Terroranschläge in den USA am 11. September 2001.

Die 24 und 28 Jahre alten Männer arabischer Herkunft sollen laut den Ermittlern größere Mengen Chemikalien bestellt haben, die zum Bau von Sprengsätzen geeignet sind. Sie waren ins Visier der Ermittler geraten, nachdem sie über das Internet eine verdächtig große Menge an Kühl-Pads bestellt hatten. Das darin enthaltene Gel ist in Verbindung mit einer bestimmten Säure hochexplosiv.

Nach der Festnahme der beiden Terror-Verdächtigen flammte in Berlin der Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung wieder auf — obwohl die Ermittler den beiden Männern auch ohne dieses Instrument auf die Spur gekommen waren. Unionsfraktionschef Volker Kauder warf Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, eine Neuregelung zu blockieren. Auch der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Gewerkschaft der Polizei sprachen sich für eine Neuregelung aus. Die FDP wiederum nahm ihre Justizministerin in Schutz.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will ebenfalls bald eine Lösung sehen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Deutschland sei verpflichtet, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. „Wir werden deshalb eine Entscheidung treffen müssen als Bundesregierung.“ Jedoch bekräftigten die Sprecher von Innen- und Justizministerium die konträren Positionen ihrer Minister.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte vorgeschlagen, Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht ohne Anlass sechs Monate lang zu speichern, sondern sie nur bei einem konkreten Verdacht zu sichern. Das lehnt die Union als unzureichend ab. Red