Neuer Zündstoff in Sachsens Handydaten-Affäre

Dresden (dpa) - Polizei und Justiz haben sich nach Ansicht des sächsischen Datenschutzbeauftragten bei der massenhaften Erhebung und Auswertung von Handydaten nicht an Recht und Gesetz gehalten.

„Es wurde mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen“, sagte Datenschützer Andreas Schurig am Freitag zu den Ermittlungen gegen Gewalttäter bei einer Anti-Neonazi-Demonstration im Februar in Dresden. Sein Vorwurf: Es wurden de facto Daten unzulässig auf Vorrat gesammelt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wehrte sich umgehend. Es sei nicht Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu überprüfen, sagte Sprecher Lorenz Haase der Nachrichtenagentur dpa. Das Innenministerium kündigte eine sorgfältige Prüfung von Schurigs Bericht an. Es machte aber zugleich deutlich, dass es gegenteilige Auffassungen gebe: In der kommenden Woche solle dazu ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Ulrich Battis vorgestellt werden.

Die Abfrage der Daten bei den Mobilfunkbetreibern - mehr als eine Million Datensätze kamen zusammen - sei unverhältnismäßig und die Begründung dafür unzureichend gewesen, monierte Schurig. Das Landeskriminalamt (LKA) habe kein erkennbares Konzept zur Auswertung der Daten gehabt, stellte er in seinem Prüfbericht für den Landtag fest. Zudem hätten nicht nötige Daten längst gelöscht und davon Betroffene benachrichtigt werden müssen, sagte Schurig und verwies auf die Gesetzeslage. Er stützte damit die Argumentation anderer Kritiker, die nach Bekanntwerden der Handy-Datenaffäre im Sommer schwere Vorwürfe gegen die Behörden erhoben hatten.

Hintergrund der Datenabfrage und -auswertung sind noch immer laufende Ermittlungen gegen Gewalttäter am Rande einer Demonstration am 19. Februar sowie gegen eine kriminelle Vereinigung aus dem linken Spektrum. Einmal wurden auf Anregung einer Sonderkommission der Dresdner Polizei Abfragen angeordnet, die mehrere Zeiträume von zusammen etwa neun Stunden und 14 Orte in der Dresdner Südvorstadt umfassten. Die Südvorstadt war das Zentrum der gewalttätigen Ausschreitungen. Zudem erhob das LKA bei seinen Ermittlungen gegen eine kriminelle Vereinigung Daten an drei Februartagen, einmal über 48 Stunden, einmal zwölf Stunden lang.

Die Affäre hatte bereits Konsequenzen: Weil er seine Vorgesetzen unzureichend über das Ausmaß informiert hatte, musste Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitsch im Sommer seinen Hut nehmen. Sachsen hatte zudem kürzlich eine Bundesratsinitiative vorgestellt, um die Bedingungen für Datenabfragen in der Strafprozessordnung klarer zu formulieren.