Bund offen für mehr Steuerautonomie der Länder

Berlin (dpa) - In die Debatte um die von einigen Ländern geforderte größere Steuerautonomie kommt Bewegung. Der Bund ist grundsätzlich offen für sogenannte Zu- und Abschlagsrechte bei Ertragsteuern wie der Lohn- und Einkommensteuer.

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Das geht aus einer am Freitag bekanntgewordenen Unterlage für die Verhandlungen von Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen hervor. Dies betrifft auch einen möglichen größeren Gestaltungsspielraum bei Steuern, deren Aufkommen dem Land oder Kommunen zusteht, insbesondere die Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Länder und Kommunen könnten dann mit günstigeren Steuersätzen um mehr Firmenansiedlungen werben. Klamme Länder und Städte könnten aber auch Sätze anheben.