Bundestag XXL: Nach Wahl mehr als 800 Abgeordnete möglich
Berlin (dpa) - Führende Staatsrechtler erwarten eine drastische Aufblähung des nächsten Bundestages.
Die Neuregelung des Wahlrechts könne dazu führen, dass im neuen Parlament statt bislang 620 über 800 oder sogar noch mehr Abgeordnete sitzen werden, erklärten Experten am Montag bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss des Parlaments. Sie forderten den Gesetzgeber auf, möglichst noch in dieser Wahlperiode sicherzustellen, dass die Zahl der Abgeordneten zumindest im übernächsten Bundestag wieder auf etwa 600 sinkt.
Nach dem von Union, FDP, SPD und Grünen gemeinsam vorgelegten Wahlgesetz werden künftig Überhangmandate vollständig durch Ausgleichssitze neutralisiert. Mit dieser Lösung wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Zuteilung dieser Ausgleichsmandate auf alle Landeslisten auf Basis der Zweitstimmenergebnisse der Parteien erfolgt durch ein kompliziertes Verfahren.
Nach Berechnungen des Politikwissenschaftlers Joachim Behnke wirkt sich der neue Hebeleffekt von Überhang- und Ausgleichsmandaten besonders deutlich beim künftigen Abschneiden der CSU aus. Grob könne man davon ausgehen, dass jedes Überhangmandat der CSU bundesweit durch etwa 20 zusätzliche Mandate ausgeglichen werden müsse, erklärte er in seiner Stellungnahme vor dem Ausschuss. Erhalte die CSU bei der Bundestagswahl im September sechs bis sieben solcher Überhangmandate, was durchaus der Fall sein könne, so wäre allein dadurch mit einer Zahl von 750 Abgeordneten zu rechnen.
Nach Ansicht des Wahlrechts-Experten Martin Fehndrich nimmt der Gesetzgeber mit den Ausgleichsmandaten eine Vergrößerung in Kauf, „die theoretisch bis unendlich gehen kann“. Wenn etwa eine Partei mit 30 Prozent der Zweitstimmen fast alle Wahlkreise in ihrem Wahlgebiet gewinne, bedeute dies eine Vergrößerung des nächsten Bundestags um 50 Prozent oder um rund 300 Sitze.
Deutschland hat schon jetzt eine der größten „Abgeordnetendichte“ weltweit. Neben den 620 Bundestagsabgeordneten gibt es noch knapp 1900 Parlamentarier in den 16 Landtagen. In Europa gibt es lediglich vier Parlamente mit mehr als 500 Abgeordneten, weltweit sind dies 15. In Großbritannien etwa hat das Unterhaus 646 Mitglieder.
Scharfe Kritik wurde bei der Anhörung an den komplizierten und auch sprachlich oft kaum nachvollziehbaren Formulierungen des neuen Wahlrechts laut. Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, eine „für den Wähler“ verständliche Grundlage zu schaffen, sei „grob verfehlt worden“, sagte der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer. Behnke meinte, wenn ein Marsmensch zum Studium demokratischer Institutionen auf die Erde komme und sich das deutsche Wahlrecht anschaue, würde der Außerirdische mit Sicherheit die Frage stellen, ob man dieses System nicht effizienter und eleganter lösen könne.
Nach übereinstimmender Meinung der Experten erfüllt das Wahlgesetz inhaltlich aber die von Karlsruhe verlangten Korrekturen. So werde darin auch für künftige Wahlen der Anreiz zum strategischen Stimmensplitting zwischen zwei Parteien beseitigt. Ein von der Linkspartei vorgelegter Entwurf stieß auf Ablehnung, weil dadurch föderale Verzerrungen verstärkt würden.
Der Mathematiker Friedrich Pukelsheim (Universität Augsburg) regte an, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 275 zu reduzieren. Damit könne der Bundestag die früher beschlossene gesetzliche Größe von 598 Sitzen (ohne Überhangmandate) in etwa wieder einhalten.
Umstritten war bei den Sachverständigen die ebenfalls notwendige Novellierung des Wahlrechts für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben. Karlsruhe hatte die bisherige Regelung für nichtig erklärt, wonach diese Personen nicht an Bundestagswahlen teilnehmen dürfen. Künftig sollen sie wahlberechtigt sein, falls sie nach dem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Dieser Aufenthalt darf aber nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Die Frankfurter Juristin Ute Sacksofsky plädierte dafür, alle Auslandsdeutschen ohne Auflagen zur Wahl zuzulassen.