Gleichstellung De Maizière: Gesetz zur Ehe für alle ist verfassungswidrig

Berlin (dpa) - In der schwarz-roten Regierung schwelt ein massiver Konflikt über die gerade erst vom Bundestag beschlossene Ehe für alle.

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Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassungsklage gegen die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare Erfolgschancen einräumt, hält Justizminister Heiko Maas (SPD) die von der Union verlangte Grundgesetz-Änderung für unnötig. Einige Unionspolitiker haben bereits angekündigt, eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion hatte der Bundestag am Freitag der völligen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts zugestimmt. Staats- und Verfassungsrechtler äußerten sich am Wochenende unterschiedlich zur Notwendigkeit, das Bundesverfassungsgericht über die Ehe für alle befinden zu lassen.

De Maizière sagte der „Bild am Sonntag“: „Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt. Ein Grund dafür ist, dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungsänderung gebraucht hätten.“ Für ihn sei die Ehe „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“. Für den Minister ist das neue Gesetz auch „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. „Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss.“

Auch mehrere Rechtsexperten halten die getroffene Regelung für verfassungswidrig. Der Verfassungsrechtler Jörn Ipsen, Ex-Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, schrieb im Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag), nach der Entstehungsgeschichte des Grundgesetz-Artikels 6 sei mit der Ehe die „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ gemeint gewesen. Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte dem „Spiegel“: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern.“

Nach Ansicht anderer Topjuristen wird die Reform indes auch einer Überprüfung in Karlsruhe standhalten. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, Christoph Degenhart, sagte der „Rheinischen Post“ (Samstag): „Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten.“ Auch der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers meinte, man könne den Ehe-Artikel „entwicklungsoffen“ verstehen. Die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, Frauke Brosius-Gersdorf, sagte der Zeitung: „Die Ehe für alle steht mit Artikel 6 (des Grundgesetzes) in Einklang.“

Der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, sagte dem „Handelsblatt“, das Grundgesetz definiere den Begriff nicht. „Die Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Ehe ist vorrangig Aufgabe des Gesetzgebers.“

Eine Maas-Sprecherin bekräftigte am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur die Einschätzung des Justizministers: „Beim Ehebegriff des Grundgesetzes steht nach heutigem Verständnis der Gedanke im Vordergrund, dass Menschen einander beistehen und Verantwortung füreinander übernehmen. Und das können selbstverständlich gleichgeschlechtliche Partner genauso wie alle anderen auch.“