Druck auf Online-Netzwerke Umstrittenes Gesetz gegen Hass im Netz beschlossen

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz beschlossen, das Online-Netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terror-Propaganda verpflichten soll.

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Es sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Bei der Abstimmung hatten Gegner des Gesetzes aus den Fraktionen der Grünen und Linken keine Chance gegen die Regierungsmehrheit von Union und SPD.

Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internet-Branche warnen davor, dass damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte das Gesetz in der Debatte im Bundestag dagegen als „Garantie der Meinungsfreiheit“. Mit kriminellen Hassposts sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden - „mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“, sagte Maas. Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.“

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast warnte davor, dass mit dem Gesetz „ganz grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter“ gestellt würden. Andere Länder - auch nicht-demokratische - schauten auf Deutschland. Es gehe darum, die richtige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu finden. „Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz zu löschen größer ist als der Reiz, die Meinungsfreiheit einzuhalten“, betonte Künast. Zudem sei die rechtliche Bewertung vieler Fälle oft schwierig. So sei ein Kommentar, in dem ein Nutzer ihr schrieb, er würde gern ein Enthauptungsvideo von ihr sehen, auch von der Staatsanwaltschaft als nicht strafbar eingestuft worden.

Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte warnte im Bundestag, dass Rechtsdurchsetzung in die Hände privater Unternehmen gelegt werde. Nach der ersten heftigen Kritik an dem im April vorgestellten Entwurf wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, blieb zunächst unklar.

Da die meisten großen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ nun auch einen „Zustellungsbevollmächtigten“ in Deutschland vor, der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll. Die Internet-Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren nach der massiven Kritik aus der Politik das Vorgehen gegen Hassposts und Terror-Propaganda zwar verschärft. Unter anderem der Bundesregierung und der britischen Premierministerin Theresa May gehen die Fortschritte aber nicht weit genug.

Der Digitalverband Bitkom sieht in dem Gesetz weiterhin Probleme mit Verfassung und europäischem Recht: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass das unausgereifte NetzDG genauso wie die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gekippt wird“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Facebook kritisierte, „die mangelnde Gründlichkeit und Beratung“ bei dem Gesetz werde dem Thema nicht gerecht.