Demjanjuk-Anwalt: Prozess in Deutschland unrechtmäßig
München (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wachmann John Demjanjuk hat Verteidiger Ulrich Busch sein Marathon-Plädoyer mit Vorwürfen gegen die Justiz fortgesetzt. Das Verfahren gegen den 91-Jährigen wegen mutmaßlicher Beihilfe zum tausendfachen Mord an Juden sei nicht rechtmäßig, sagte Busch.
„Deutschland verstößt mit diesem Verfahren direkt und zentral gegen das Legalitätsprinzip“, sagte der Verteidiger, dessen Plädoyer 20 Kapitel umfasst, am vierten Tag seines Schlusswortes vor dem Münchner Landgericht.
Außerdem seien Unterlagen und Zeugenaussagen über die Person und den Aufenthalt Demjanjuks im Kriegsjahr 1943 so widersprüchlich, dass es nur um unterschiedliche Personen gehen könne. „Jetzt sind es schon sechs Iwan Demjanjuks, zwischen denen die freie Auswahl besteht, ohne zu wissen, wer von diesen Demjanjuks mit dem Angeklagten identisch ist“, sagte Busch.
Die Anklage wirft dem gebürtigen Ukrainer vor, 1943 an der Ermordung von mindestens 27 900 Juden im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen mitgewirkt zu haben.
Zuständig für ein Gerichtsverfahren sei daher zuerst Polen, sagte Busch. Dort sei auch ein Verfahren wegen Sobibor geführt und rechtskräftig abgeschlossen worden, ohne dass es zu einer Verurteilung kam. Das Gericht habe zudem wichtige Beweise nicht berücksichtigt, darunter die Moskauer Akte 1627, die als „Mutter aller Akten“ den Angeklagten entlaste, warf Busch dem Gericht vor.
Das Urteil wird am Donnerstag erwartet. Das Gericht hat allerdings betont, dass der Termin noch nicht offiziell feststeht.