Volkszählung startet - Bundesamt: Daten sicher
Berlin (dpa) - Zum offiziellen Start der Volkszählung hat das Statistische Bundesamt datenschutzrechtliche Bedenken zurückgewiesen. Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er zum Beispiel nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler in Berlin.
Die Daten würden nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden gegeben. Kritiker halten die Befragung aber nach wie vor für überflüssig. Sie sorgen sich um den Datenschutz.
In den 1980er Jahren wurde die Volkszählung in Westdeutschland von Protesten und Boykottaufrufen begleitet. Egeler glaubt, dass die Situation heute anders ist. „Wir rechnen nicht damit, dass dem Zensus ein Widerstand entgegengesetzt wird, der das Ergebnis infrage stellt“, sagte er. Verweigere sich jemand, werde er zunächst gebeten, die Informationen zu liefern. Es gebe Erinnerungen, Mahnungen und Bußgelder. Jeder, der um Auskunft gebeten werde, sei laut Gesetz dazu verpflichtet.
In Deutschland wird rund ein Drittel der mehr als 80 Millionen Einwohner befragt. Auskunft geben müssen alle Immobilien- und Wohnungsbesitzer, Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und zehn Prozent der Einwohner, die zufällig ausgewählt werden. Bestimmte Daten aller Bürger werden aus den Melderegistern der Kommunen und dem Register der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen.
Wie viele Personen leben in Ihrer Wohnung? In welcher Branche arbeiten Sie? Welchen Schulabschluss haben Sie? Das sind Fragen für die Haushaltsbefragung. Alle Angaben müssen sich auf den 9. Mai beziehen - er ist der Stichtag. Es kann aber sein, dass Fragebögen schon früher verschickt wurden oder erst später eintreffen.
Die letzte Zählung in der damaligen Bundesrepublik gab es unter großen Protesten im Jahr 1987. In der DDR wurde das letzte Mal 1981 gezählt. Der Zensus 2011 geht zurück auf eine Verordnung der Europäischen Union. Ermittelt werden soll vor allem die genaue Zahl der Einwohner. Danach richten sich der Zuschnitt von Wahlkreisen, der staatliche Finanzausgleich und wie viele Sitze ein Land im Bundesrat bekommt. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2012 vorliegen.
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hält die Volkszählung für nicht notwendig. Es lägen genügend auswertbare Informationen in den verschiedenen Behörden vor, sagte Weichert am Montag auf NDR Info. Als Beispiele nannte er Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Melderegister. Dagegen verwies Egeler darauf, dass die Registerdaten immer noch auf den Ergebnissen der Volkszählungen von 1987 und 1981 basierten. Im Laufe der Jahre würden die Fortschreibungen immer ungenauer.
Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ kritisiert, dass auch Fragen gestellt werden, die über den von der EU geforderten Umfang hinausgehen - zum Beispiel zum Migrationshintergrund und zur Religion, wenngleich diese Frage freiwillig beantwortet werden kann. Zudem fürchtet der Arbeitskreis, dass mit den zusammengetragenen Daten konkrete Rückschlüsse auf den einzelnen Bürger möglich sind. Das Bundesinnenministeriums wies solche Sorgen zurück. Bei der internen Verarbeitung hätten die zuständigen Mitarbeiter jeweils nur auf Teile der Daten Zugriff, beteuerte ein Sprecher.