Uni bescheinigt Guttenberg vorsätzliche Täuschung

Bayreuth (dpa) - Die Plagiatsvorwürfe gegen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg haben sich bestätigt: Der CSU-Politiker hat nach Überzeugung der Universität Bayreuth bei seiner Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht.

Der Vorwurf „vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ sei berechtigt.

Das stellte die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ fest. Bereits am 23. Februar hatte die Hochschule Guttenberg den Doktortitel aberkannt. Am 1. März legte der Freiherr auf massiven Druck aus Politik und Wissenschaft sein Ministeramt nieder.

„Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat“, erklärte die Universität Bayreuth am Freitag. Der Ex-Minister selbst wollte sich zu dem Bericht nicht äußern, auch nicht über Facebook, sagte sein Büro auf Nachfrage.

Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien, heißt es in der Mitteilung der Universität. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Den kompletten mehr als 40-seitigen Bericht der Selbstkontrollkommission wollen Hochschulpräsident Rüdiger Bormann und der Kommissionsvorsitzende Stephan Rixen am kommenden Mittwoch bei einer Pressekonferenz vorstellen.

Eine Mitverantwortung von Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle und des Zweitgutachters Rudolf Streinz im Rahmen des Promotionsverfahren sieht die Kommission nicht. Allerdings hätte die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Erklärung bedurft, hieß es. Es sei nicht ersichtlich, welche hervorstechenden Thesen oder besonderen Ergebnisse der Arbeit die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt hätten.

Nach Überzeugung der Kommission hat sich Guttenberg immer wieder die Autorenschaft für fremde Texte angemaßt. Das setze bewusstes Vorgehen voraus. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien wie Umformulierung der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen und einzelne Auslassungen. Guttenberg hatte der Kommission am 26. April eine dreiseitige Stellungnahme zu den Vorwürfen übermittelt. Über deren Inhalt wurde am Freitag noch nichts bekannt.

In ihrem Bericht gibt die Kommission der Hochschulleitung auch Empfehlungen, wie die Betreuung von Doktoranden verbessert werden kann. Einzelhalten sollen ebenfalls am Mittwoch bekanntgegeben werden. Dann soll der komplette Bericht auch im Internet unter www.uni-bayreuth.de veröffentlicht werden.

Der Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, stufte den Bericht der Universität im Kurznachrichtendienst Twitter als Ohrfeige für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CSU) ein. Sie habe einen unbelehrbaren Betrüger verteidigt. Das hinterlasse bleibenden Schaden.

Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis schließt trotzdem eine Rückkehr Guttenbergs in die Politik nicht aus. „Ich sehe darin kein Hindernis, in die Politik zurückzukehren“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstagsausgabe). Das Urteil der Universität Bayreuth habe zwar Gewicht, es sei aber nicht so gewichtig, dass eine Rückkehr nicht mehr möglich wäre. Allerdings werde zunächst „ein gewisser Abstand nötig sein“.