„Die Partei“ klagt in Karlsruhe auf Wahlwiederholung

Karlsruhe (dpa) - Die Satire-Partei „Die Partei“ will mit dem Gang nach Karlsruhe eine Wiederholung der Bundestagswahl 2009 erzwingen. Am Montag solle beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht werden, sagte der Parteivorsitzende Martin Sonneborn der Nachrichtenagentur dpa.

Die Gruppierung war im vergangenen Jahr nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden. Namhafte Verfassungsrechtler haben Zweifel an der Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens. Eine Wahlwiederholung gilt jedoch als wenig wahrscheinlich.

Dennoch könnte das Verfahren auf ein verfassungsrechtliches Problem hinweisen: Gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Zulassung kleiner Parteien gibt es kein Rechtsmittel. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung, „die für die Parteien von existenzieller Bedeutung ist“, sagt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Er hält es für möglich, dass die Karlsruher Richter einzelne Regelungen des Zulassungsverfahrens für verfassungswidrig erklären. Selbst in diesem Fall erscheint aber eine Wiederholung der Wahl so gut wie ausgeschlossen - das Gericht würde eher den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Verfahrens verpflichten, meint Degenhart.