Per Präsidentenbeschluss EU-Parlament: Schulz überschritt Kompetenzen bei Beförderung
Brüssel (dpa) - SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat als Präsident des Europaparlaments mit Plänen zur Beförderung enger Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten.
Nach Angaben der Parlamentsverwaltung versuchte Schulz im Herbst 2015, Mitgliedern seines Kabinetts per Präsidentenbeschluss rückwirkend den lukrativen Jobtitel Referatsleiter zu verleihen. Sein Vorhaben habe aber „nicht den Regeln entsprochen und wurde deshalb von den Dienststellen nie umgesetzt“, heißt es in einer Antwort auf Fragen des Haushaltskontrollausschusses, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Aus der Antwort des Parlaments geht nicht hervor, ob Schulz wusste, dass er mit der Entscheidung gegen Regeln verstieß. Am Mittwochabend teilte das Parlament jedoch ergänzend mit, dass Schulz nach eigenen Angaben überzeugt war, dass die Personalentscheidungen im Einklang mit geltenden Regeln stehen. Die Beförderungen wurden demnach von einem Mitarbeiter von Schulz vorbereitet.
Dem SPD-Kanzlerkandidaten wird bereits seit einigen Wochen vorgeworfen, sich in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident dafür eingesetzt zu haben, dass Vertraute in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen kommen. Der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments hatte deswegen einen umfangreichen Fragebogen an die Parlamentsverwaltung geschickt. Schulz selbst wollte sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.
Neben den Beförderungsversuchen prüft der Haushaltskontrollausschuss auch den Fall des Schulz-Vertrauten Markus Engels. Der Deutsche wurde 2012 auf Dauerdienstreise nach Berlin geschickt, obwohl er bereits zuvor in der deutschen Hauptstadt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Für Engels bedeutete diese Vertragskonstruktion, dass er von einer 16-prozentigen Auslandszulage und zumindest zeitweise von Tagegeldern profitieren konnte. Engels ist heute SPD-Wahlkampfmanager.
Die EU-Parlamentsverwaltung betonte zuletzt, dass Engels nicht zu Unrecht Zahlungen und andere Leistungen erhalten habe. Auch in den Antworten auf Fragen der Parlamentsverwaltung zu dem Fall gibt es keine offensichtlichen Hinweise auf Regelverstöße.
Ob die Vorwürfe im Fall „Engels“ damit vom Tisch sind, blieb zunächst allerdings offen. „Hier wurden von Anfang an Regeln missbräuchlich und zu Lasten des Steuerzahlers ausgelegt“, hatte die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Inge Gräßle (CDU), bereits Mitte Februar kommentiert. Sie wirft Schulz „Günstlingswirtschaft“ vor.
Neben dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments prüft auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf), ob es im Europaparlament unter Schulz zu Unregelmäßigkeiten kam. Experten wollen der Frage nachgehen, ob die Medienberichte über fragwürdige Beförderungen und Prämienzahlungen die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens rechtfertigten. Dafür muss es hinreichende Anhaltspunkte auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen zulasten des EU-Haushalts geben.
Der 61 Jahre alte Schulz war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Januar wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt.