Polizei Hamburg beendet Praxis um Bezahlung von BDK-Chef

Hamburg/Berlin (dpa) - Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, soll ohne Tätigkeit keine weiteren Bezüge von der Stadt Hamburg erhalten. „Der Polizeipräsident hat entschieden, dass diese Praxis umgehend beendet wird“, teilte ein Sprecher der Hamburger Polizei am Mittwoch mit.

Polizeipräsident Ralf Meyer hatte eine Überprüfung der Beschäftigungssituation von André Schulz (Bild) in Auftrag gegeben.

Foto: Bernd von Jutrczenka

Polizeipräsident Ralf Meyer hatte eine Überprüfung der Beschäftigungssituation von Schulz in Auftrag gegeben. Dieser wird seit Januar 2014 zu 50 Prozent von der Hamburger Polizei bezahlt.

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„Eine erste Prüfung hat ergeben, dass Herr Schulz keiner entsprechenden Tätigkeit nachgegangen ist“, hieß es bei der Polizei. Aktuell würden mit Schulz Gespräche geführt, wie er der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung im Landeskriminalamt nachkommen werde. Die Verwaltungsermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Polizeipräsident habe das Ziel, „das Beschäftigungsverhältnis auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen sowie Herrn Schulz die Ausübung seiner Funktion des Bundesvorsitzenden BdK zu ermöglichen“.

In Nordrhein-Westfalen war der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, jahrelang vom Land Nordrhein-Westfalen und von seiner Gewerkschaft bezahlt worden, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeitete. Der dortige Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte am Montag dienstrechtliche Ermittlungen angekündigt. Inzwischen droht Wendt ein Disziplinarverfahren. Hintergrund sei sein Aufsichtsratsmandat für einen Versicherungskonzern, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Düsseldorf mit.