Gericht verkürzt Wulff-Prozess
Hannover (dpa). Der Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff wird voraussichtlich erheblich verkürzt. Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien aufgrund der ersten Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar, sagte Richter Frank Rosenow am Donnerstag.
Das Gericht hatte zunächst Verhandlungstage bis Ende April angesetzt.
Vor dem Zwischenfazit am Nachmittag wollte das Gericht am achten Verhandlungstag eine weitere Zeugin befragen. Es handelte sich um eine Oktoberfestbedienung, die per Video zugeschaltet werden sollte.
Wulff ist wegen Vorteilsannahme angeklagt, weil er sich beim Besuch des Münchner Oktoberfests im Jahr 2008 Hotel- und Essenskosten in Höhe von 720 Euro von dem Filmfinancier David Groenewold bezahlen ließ und im Gegenzug für eines seiner Filmprojekte geworben haben soll. Groenewold muss sich wegen Vorteilsgewährung verantworten.