Gericht zieht Notbremse: NSU-Prozess beginnt erst am 6. Mai

München (dpa) - Nach heftigem Gezerre um die Vergabe von Journalistenplätzen hat das Oberlandesgericht (OLG) München den NSU-Prozess kurzfristig um knapp drei Wochen verschoben. Die Akkreditierungen für Medien sollen komplett neu vergeben werden, teilte das Gericht am Montag überraschend mit.

Deshalb verschiebt sich der Beginn der Hauptverhandlung gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier weitere Beschuldigte auf dem 6. Mai. Ursprünglich sollte der Prozess diesen Mittwoch starten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag angeordnet, dass Plätze für Journalisten ausländischer, insbesondere türkischer Medien reserviert werden müssen. Diese hatten zunächst keinen der 50 festen Plätze ergattert. Acht von zehn Mordopfern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) stammten aus der Türkei, ein Opfer war griechischer Herkunft. Die türkische Zeitung „Sabah“ hatte wegen der Platzvergabe in Karlsruhe geklagt.

Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm bekräftigte in der ARD-Sendung „hart aber fair“, dass ihre Mandantin im Gerichtsverfahren schweigen werde. „Frau Zschäpe hat sich entsprechend in enger Abstimmung mit uns entschieden, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern“, sagte sie. Die Anklage hat aus Sicht der Anwältin wenig Substanz. „Es ist eine Maximalanklage, die wirklich in weiten Teilen, insbesondere was die mittäterschaftlichen Tatvorwürfe betrifft, auf Vermutungen der Generalbundesanwaltschaft basiert.“

Der Vorsitzende Richter gab der Pressestelle des Gerichts eine Mitschuld an der Verzögerung: Sie habe „einzelnen Medienvertretern bereits vorab die voraussichtliche Berücksichtigung der Akkreditierung nach der Reihenfolge der Eingänge mitgeteilt“, heißt es in einem Vermerk, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Zudem sei in einer E-Mail an Journalisten auf eine falsche Stelle der Verfügung zur Akkreditierung hingewiesen worden, schreibt der Senatsvorsitzende Manfred Götzl.

Karlsruhe hatte allerdings auch grundsätzliche Bedenken gegen eine Vergabe von Medienplätzen nach der bloßen Reihenfolge der Anmeldungen geäußert. Wie das Gericht die Plätze nun konkret vergeben will, war am Montag unklar. „Ich habe nicht die geringste Ahnung, nach welchen Kriterien der Senat das neue Akkreditierungsverfahren machen wird“, sagte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel.

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf geteilte Reaktionen. „Das ist eine souveräne Entscheidung der Justiz. Ich habe volles Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit, dass hier richtig entschieden wird“, sagte Außenminister Guido Westerwelle (FDP). „Das ist die richtige Konsequenz aus der viel diskutierten Pannenserie der letzten Wochen“, so der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, sagte der Zeitung „Die Welt“, er könne die Entscheidung nachvollziehen. „Das Gericht hat viele Fehler gemacht, die nun zu diesem Schritt geführt haben.“ Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer und deren Angehörige, Barbara John, reagierte mit Kritik. „Das ist eine mittlere Katastrophe“, sagte sie der „Berliner Zeitung“. Viele Angehörige hätten sich emotional auf den Beginn eingestellt, Fahrkarten gekauft und teils Urlaub genommen. Einige Nebenkläger könnten am neuen Termin nicht teilnehmen. „Auf diesen Kosten dürfen sie nicht sitzenbleiben. Die muss das Oberlandesgericht München übernehmen“, sagte John der „Welt“.

Auch Anwälte von Angehörigen kritisierten die OLG-Entscheidung. „Es ist mehr als ärgerlich, dass der Prozessauftakt verschoben wird“, teilten die Nebenklagevertreter Stephan Lucas und Jens Rabe - sie vertreten Kinder des ersten Mordopfers Enver Simsek. „Es bleibt zu hoffen, dass es dem Gericht fortan gelingt, das Verfahren so zu moderieren und zu organisieren, dass es den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht wird.“

Die Nebenklagevertreterin Angelika Lex sagte: „Es erweckt den Eindruck, dass das Gericht diesem Verfahren nicht gewachsen ist.“ Das Bundesverfassungsgericht habe einen Weg vorgezeichnet. Sie meine, dass dann „das Gericht den Mut haben sollte, den Weg zu gehen“. Lex vertritt die Witwe des in München ermordeten Griechen Theodoros Boulgarides. Für die Angehörigen sei die Verschiebung einer erneut ungeheure psychische Belastung. „Meine Mandantin ist vollkommen fassungslos darüber, dass der Prozessbeginn jetzt verschoben ist.“

Auch die Klägerin „Sabah“ ist nicht rundum glücklich mit der Münchner Entscheidung. Der komplette Neustart sei bedauerlich, sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel der dpa. „Aber wir müssen die Entscheidung respektieren und hoffen, dieses Mal von Anfang an dabei zu sein.“ Anwalt Ralf Höcker sprach von der zweitbesten Lösung. „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre es nicht unbedingt notwendig gewesen, das Akkreditierungsverfahren zu wiederholen.“

Zschäpes Verteidigung bezeichnete die Entscheidung des Gerichts hingegen als folgerichtig. „Nachdem unter anderem wegen technischer Fehler einige Medien später von der Akkreditierungsfrist erfahren hatten, stand das gesamte Verfahren infrage“, sagte Anwalt Wolfgang Stahl der dpa. „Hätte das Gericht anders entschieden, hätten wir in der Hauptverhandlung beantragt, das Verfahren auszusetzen und ein neues Akkreditierungsverfahren durchzuführen.“

Die Verfassungsrichter hatten angeordnet, „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“. Dies sei etwa mit einem Zusatzkontingent von mindestens drei Presseplätzen möglich. „Die Schaffung eines zusätzlichen Platzkontingents wäre ohne einen nicht ganz unbeträchtlichen organisatorischen Aufwand nicht möglich gewesen“, sagte OLG-Sprecherin Nötzel.