Gesetz: Nachbarn müssen den Lärm von Kindern ertragen
Der Bau von Kitas und Spielplätzen in Wohngebieten wird erleichtert.
Berlin. Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen sollen deutlich erschwert werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Die Regierung sieht dies als Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell erlaubt werden. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kitas dort errichtet werden können.
Allerdings beinhaltet die geplante Lärmregelung nicht das private Spielen von Kindern oder Bolzen etwa auf dem Parkplatz vor dem Haus. Hierzu hatte es in der Vergangenheit Urteile gegeben, die Gemeinden aufforderten, Kindern das private Kicken notfalls zu verbieten.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) betonte: „Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.“ Kinderlärm dürfe nicht wie Industrielärm behandelt werden.
Die neue bundesweite Regelung muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Vor einem Jahr hatte Berlin als erstes Bundesland Kinderlärm rechtlich bessergestellt.
Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), sagte: „Kinder und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben.“ Auch die Senioren-Union, deren Vize Leonhard Kuckart Kindergeschrei jüngst als „Dauerpegel von 90 Dezibel“ und „unzumutbare Lärmbelästigung“ bezeichnet hatte, begrüßte nun den Beschluss.
Der Bundesvorsitzende Otto Wulff betonte: „Solidarität zwischen den Generationen muss erlebt, gelebt und nötigenfalls erlernt werden — und zwar dort, wo das Leben ist: mitten unter uns.“