Gewaltopfer sollen EU-weit besseren Schutz bekommen

Berlin (dpa) - Opfer von Gewalt sollen künftig über die Grenzen Deutschlands hinaus besser vor Übergriffen geschützt werden.

Foto: dpa

Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wonach sogenannte Gewaltschutzanordnungen aus einem anderen EU-Land ohne großen bürokratischen Aufwand auch in Deutschland greifen sollen - und umgekehrt. Solche Anordnungen regeln Schutzvorkehrungen für Gewaltopfer. Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben umgesetzt.

Ein Beispiel: Eine Frau wird in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Ein Gericht verfügt, dass ihr Ehemann sich ihr nicht mehr nähern darf, und untersagt ihm auch alle Kontaktversuche. Verstößt er gegen die Auflagen, macht er sich strafbar. Zieht die Frau in ein anderes EU-Land um, soll es künftig in einem vereinfachten Verfahren möglich sein, dass die Anordnung für ihren Schutz auch dort gilt.

Bislang ist dafür ein aufwendiges Verfahren nötig, in dem der gesamte Sachverhalt noch mal geprüft wird. Das soll künftig entfallen. Umgekehrt gilt dies auch für Gewaltopfer aus anderen EU-Staaten.

„Opfer von Gewalt dürfen keine Angst davor haben, dass ihr Schutz vor Übergriffen der gefürchteten Person mit den nationalen Grenzen endet“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Wer sein Opfer im EU-Ausland nicht in Ruhe lasse, obwohl er dazu von einem nationalen Gericht verpflichtet wurde, könne dafür nun ohne großen behördlichen Aufwand auch in anderen EU-Ländern belangt werden.