Flüchtlinge Hochschulen wollen sich für Flüchtlinge öffnen

Berlin (dpa) - Mit einem deutlichen Ausbau von Tests und schnellen Zulassungsverfahren soll Flüchtlingen der Zugang zu den deutschen Hochschulen erleichtert werden.

Flüchtlinge: Hochschulen wollen sich für Flüchtlinge öffnen
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Sonderkontingente und eine Absenkung von Standards werde es nicht geben, aber eine Sonderunterstützung für die Hochschulen, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) in Berlin. „Wenn Integration wirklich gelingen soll, dann in sehr starkem Maß durch Bildung.“

Wanka stellte gemeinsam mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ein entsprechendes Paket vor. So soll mit speziellen Tests die Studierfähigkeit festgestellt werden, etwa wenn keine Zeugnisse vorliegen. Bestehende Tests dieser Art werden in Arabisch und andere Sprachen übersetzt. Gebühren sollen vom Bund übernommen werden. Zulassungsverfahren werden beschleunigt. Studienkollegs an Hochschulen, die junge Erwachsene ohne direkte Studienberechtigung auf ein Studium vorbereiten, sollen binnen vier Jahren rund 10 000 Plätze zusätzlich bekommen. Insgesamt soll die Unterstützung des Bundes in den kommenden Jahren ein Volumen von mehr als 130 Millionen Euro haben.

DAAD-Präsidentin Margret Wintermantel sagte, es komme zunächst vor allem darauf an, die sprachlichen und weiteren Fähigkeiten der Betroffenen festzustellen. Der erste große Schwung werde im Wintersemester 2016/17 an den Hochschulen erwartet. Wie viele Flüchtlinge an die Hochschulen kommen, sei nicht zu beziffern. Schätzungen von rund 50 000 wollte sie nicht bestätigen.

Der Präsident der Technischen Universität Berlin, Christian Thomsen, betonte, es liege im deutschen Eigeninteresse, etwa Ingenieure auszubilden. Wichtig sei dies aber auch, wenn in einem Bürgerkriegsland, aus dem Flüchtlinge kommen, der Wiederaufbau beginne.

Der SPD-Bildungspolitiker Ernst Dieter Rossmann begrüßte die Hilfe als ersten Schritt. Bund und Länder müssten zudem klären, welche Angebote zur Nachqualifizierung es geben müsse, wenn ausländische akademische Abschlüsse nicht vollwertig anerkannt werden.