Islamistische-Propagandisten vor Gericht
München (dpa) - Wegen Internet-Propaganda für Terrorgruppen wie Al-Kaida müssen sich seit Dienstag acht Angeklagte vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten.
Die sieben Männer und eine Frau sollen Aufrufe zum sogenannten Heiligen Krieg, Terror-Propaganda und grausige Videos von Anschlägen und Enthauptungen ins Internet gestellt haben. Die heute 18 bis 30 Jahre alten Angeklagten sollen die islamistische Propaganda über die deutsche Sektion der „Globalen Islamischen Medienfront“ (GIMF) verbreitet haben. Die Angeklagten sind durchweg in Deutschland geboren und haben bis auf einen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Mit den Internet-Veröffentlichungen unterstützten sie nach Auffassung der Bundesanwaltschaft von August 2006 bis März 2008 ausländische Terrorgruppen wie Al-Kaida und Ansar al-Islam. Mit einigen Einträgen sollten demnach auch neue Unterstützer für Al-Kaida gewonnen werden. Den Angeklagten wird wegen ihrer Aktivitäten bei der GIMF auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Der jüngste Angeklagte war zur Zeit seiner ersten Taten erst 14 Jahre alt. Zwei weitere waren Heranwachsende. Ein junger Erwachsener leidet unter Schizophrenie. Dennoch lehnte das Gericht die Anträge mehrerer Anwälte ab, die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen. Den Erwachsenen drohen Haftstrafen bis zu 15 Jahren, bei den Jugendlichen gilt Jugendstrafrecht.
Fünf der Angeklagten berichteten am ersten Verhandlungstag über ihre persönlichen Verhältnisse. Der jüngste, heute 18-Jährige sagte, er wolle 2013 sein Abitur machen. Andere haben keine Arbeit. Einige der Angeklagten wollen nach Angaben ihrer Anwälte im Prozessverlauf auch zu den Vorwürfen aussagen. Andere kündigten an, dazu vorerst zu schweigen. Obwohl alle auf freiem Fuß sind, herrschten strenge Sicherheitsvorkehrungen.
Unter den Internet-Veröffentlichungen waren die unterschiedlichsten Dokumente: von Übersetzungen der Reden Osama bin Ladens über Lobreden auf Selbstmordattentäter als „Märtyrer“ bis zu grausigen Videos von Hinrichtungsszenen, bei denen dem Opfer bei lebendigem Leibe der Kopf abgetrennt wurde.
Die Veröffentlichungen sollten unter anderem die Kampfmoral in den eigenen Reihen stärken, erklärten die Ankläger. Dabei sei klar gewesen, dass die Botschaften weltweit abrufbar gewesen seien. „Der Terrorismus ist ganz wesentlich auf die Propaganda angewiesen“, sagte Bundesanwalt Michael Bruns am Rande des Prozesses. Deshalb müsse sie unterbunden werden. Für den Prozess sind bis zum 19. Mai zunächst 18 Verhandlungstage angesetzt.