Kinderkrankheiten: Ärzte fordern eine Impfpflicht

Gelten soll dies für alle, die eine staatliche Kita oder Schule besuchen. Impfquote gegen Masern bei 92,4 Prozent.

Ein Kinderarzt impft in seiner Praxis einen Jungen zum Schutz gegen eine Krankheit.

Ein Kinderarzt impft in seiner Praxis einen Jungen zum Schutz gegen eine Krankheit.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Berlin/Düsseldorf. Viele Kinder in Deutschland sind nur unzureichend vor gefährlichen Krankheiten wie Masern, Röteln oder Windpocken geschützt, weil ihnen nötige Impfungen fehlen. „Alle Appelle an Freiwilligkeit haben nicht ausgereicht“, sagte Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, in Berlin. Daher brauche es zumindest eine Impfpflicht für Kinder in staatlichen Kindergärten und Schulen.

Hartmann forderte ein nationales Impfkonzept, um den Krankheitsschutz zu erhöhen. Im Gegensatz zu anderen Staaten besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Bestimmte Impfungen können nach dem Infektionsschutz-Gesetz aber „öffentlich empfohlen“ werden.

Nach Erfahrungen von Kinderärzten lehnen es viele Eltern aus Angst vor Komplikationen ab, ihren Nachwuchs mit Impfungen zu schützen. Aber auch unter den Ärzten gibt es Kritiker wie Michael Friedl, Vorsitzender der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“. Er lehnt eine Pflicht ab und verweist auf mögliche gesundheitsgefährdende Wirkungen. „Es fehlen unabhängige Langzeitstudien zu den Risiken.“ Das Selbstbestimmungsrecht müsse erhalten bleiben.

Wolfram Hartmann dagegen sagt: „Aus ärztlicher Sicht kann man von unterlassener Hilfeleistung, von Vernachlässigung elterlicher Fürsorgepflicht oder von grober Fahrlässigkeit sprechen, wenn man einem Kind den möglichen Schutz vorenthält.“

Bei Impfungen gegen Masern, Mumps, oder Hepatitis B gibt es immer noch Defizite. So liegt die aktuelle Quote für die zweite und entscheidende Masernimpfung bundesweit bei 92,4 Prozent, in NRW immerhin bei 94,3 Prozent. Erforderlich sind aber 95 Prozent — ab dieser Quote kann sich ein Virus nicht weiter ausbreiten.