Kommt ein NPD-Verbotsverfahren?

Die Politik tut sich schwer. Angst vor einem erneuten Scheitern.

Berlin. Der Schock sitzt immer noch tief: 2003 scheiterte der erste Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD. Nachdem bekannt wurde, dass Rechtsterroristen unerkannt zehn Menschen ermorden konnten, erwägt die Politik einen zweiten Anlauf.

Artikel 21 des Grundgesetzes stattet die politischen Parteien mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie aus („Parteienprivileg“). So dürfen Parteien wegen ihrer politischen Meinung oder Betätigung nicht benachteiligt oder verfolgt werden. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Anträge dazu können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen.

Voraussetzung ist nach dem Grundgesetz, dass die Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ darauf aus ist, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Der Partei muss eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung nachgewiesen werden. Für ein Verbot ist eine Zweidrittelmehrheit des zuständigen Senats des Bundesverfassungsgerichts nötig.

Schwer zu ertragen ist bislang für viele, dass die NPD staatliche Gelder einstreicht für Wählerstimmen und Spenden, die sie bekommt. Die Partei sitzt derzeit in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Bei einem Verbot fiele die NPD als bundesweiter Kristallisationspunkt der rechtsextremen Szene weg. Skeptiker führen an, dass mit einem Verbot nicht der geistige Nährboden verschwunden sei. Man müsse sich im demokratischen Prozess mit der NPD auseinandersetzen. Zudem argumentieren Kritiker, dass sich nach einem Verbot der NPD eine Nachfolgepartei gründen könnte.

Die Unions-Innenminister sind bereit, V-Leute in den Führungsetagen der NPD abzuschalten. Somit könnte ein entsprechender Beschluss auf der Sonder-Innenministerkonferenz am 22. März gefasst werden. Am 29. März beschäftigen sich die Ministerpräsidenten mit dem Thema. dpa