Kriminelle Ausländer sollen schneller abgeschoben werden
Berlin (dpa) - Kriminelle Ausländer sollen künftig schneller abgeschoben werden können. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, das bisher dreistufige System zur Ausweisung abzuschaffen und stattdessen von Fall zu Fall abzuwägen.
„Demnach soll die Ausweisung dann erfolgen, wenn das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt“, teilte das Ministerium mit. Die „Ruhr Nachrichten“ hatten berichtet, dass durch das neue Gesetz extremistische und terrorismusrelevante Strömungen besser bekämpft werden sollen.
In dem Entwurf, der der Zeitung vorliegt, heiße es: „Durch diese Klarheit soll die Ausweisung von Ausländern, die gravierende Rechtsverstöße begangen haben, von denen eine Gefahr für die Sicherheit oder freiheitliche Grundordnung ausgeht (...) erleichtert werden.“ Am Wochenende hatte bereits die „Welt am Sonntag“ über das Thema berichtet.
Bei besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteressen solle künftig laut Referentenentwurf bis zur Abschiebung eine Überwachung möglich sein und ein umfassendes „Kontaktverbot“ verhängt werden können.
Der Gesetzentwurf sehe darüber hinaus Erleichterungen beim Bleiberecht für geduldete, eigentlich ausreisepflichtige Ausländer vor. Demnach kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Geduldete „sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat“.
Dies sei laut Entwurf besonders bei einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland, ausreichenden Deutsch-Kenntnissen und einem Arbeitsplatz der Fall, mit dem der überwiegende Teil des Lebensunterhalts bestritten wird.
Als weitere Kriterien werden in dem Entwurf laut Zeitung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik und Straffreiheit genannt. Außerdem dürfe es „keine Bezüge zu extremistischen und terroristischen Organisationen“ geben. Laut Bundesinnenministerium lebten Ende 2013 in Deutschland 94 508 geduldete Ausländer, 32 640 davon mit mindestens sechsjähriger Aufenthaltsdauer.
Der Entwurf wird momentan unter den Bundesministerien abgestimmt und kann noch verändert werden. Das Innenressort betonte, mit der neuen Regelung würden die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.