Berlin Manager könnten das erste Opfer des Schulz-Hypes werden
Die Chancen für ein Gesetz zur Begrenzung der Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften wachsen. Die SPD legt vor. Und die CDU ist nicht abgeneigt.
Berlin. Kurz vor Ende der Legislaturperiode, hat die SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch noch schnell einen Entwurf zur Begrenzung der Managergehälter vorgelegt. Die Chancen, dass er umgesetzt wird, stehen nicht schlecht — die Union, die eigentlich dagegen ist, fürchtet, dem SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz und seiner Gerechtigkeitskampagne Munition zu liefern.
Strikt gegen die Vorschläge ist der Wirtschaftsflügel der Union, doch Kanzlerin Angela Merkel und Unionsfraktionschef Volker Kauder hatten letzte Woche in der Fraktionssitzung eine andere Position bezogen. Merkel sagte dort nach Medienberichten, eine Reform sei „nicht der Weltuntergang.“ Es gebe in der Bevölkerung nun mal viel Unverständnis angesichts der Millionensummen, die gezahlt würden. Und Kauder meinte in der erregten Debatte, er werde im Wahlkampf „nicht Zehn-, Elf-, Zwölf-Millionen-Gehälter verteidigen. So, jetzt ist der Fall gegessen!“
Befeuert wurde die Debatte durch Fälle bei VW — etwa die Tagesrente von 3.100 Euro für Ex-Chef Martin Winterkorn und die Zwölf -Millionen-Abfindung nach nur 13 Monaten Tätigkeit im Vorstand für Christine Hohmann-Dennhardt, eine ehemalige SPD-Landesministerin. Die Gewerkschaftsvertreter und auch SPD-Ministerpräsident Stephan Weil hatten dem im Aufsichtsrat zugestimmt.
Den Makel wollten die Sozialdemokraten schnell loswerden und beschlossen Anfang Januar auf ihrer Fraktionsklausur, dass nun eine Reform kommen müsse. „Maß und Mitte sind nicht mehr gewährleistet“. Allerdings wollen sie dabei koalitionstreu bleiben, weshalb ein fast inhaltsgleicher Antrag der Grünen letzte Woche noch von ihnen abgelehnt wurde.
Die Chancen für eine schnelle Gesetzesänderung sind auch deshalb hoch, weil die SPD sich in ihrem Entwurf auf das beschränkt, was schon weitgehend Konsens mit der Union ist. Es geht nur um Aktiengesellschaften. Zum einen sollen die Managergehälter künftig nur bis 500.000 Euro (für den gesamten Vorstand) steuerlich geltend gemacht werden können. Pensionszahlungen nur bis zur normalen Beitragsbemessungsgrenze von 76.200 Euro.
Er halte das grundsätzlich für richtig „und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden“, sagte Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) dazu am Sonntag. Allerdings werden an diesem Punkt Verfassungsklagen erwartet. Denn es gilt das „Nettoprinzip“. Firmen können nur für das besteuert werden, was nach Abzug von Werbungs- und anderen Kosten übrig bleibt.
Der zweite Vorschlag besagt, dass nicht nur der Aufsichtsrat, sondern die Hauptversammlung der Aktionäre über die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder entscheiden soll. Wenigstens die wären dann transparent, wenn auch nicht das Einkommen jedes einzelnen Managers. Im Grundsatz hatten Union und SPD eine solche Regelung sogar schon im Koalitionsvertrag beschlossen, jedoch hatte Justizminister Heiko Maas bis heute keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Auch, dass der Aufsichtsrat das Recht bekommen soll, bei „Schlechtleistung“ vereinbarte Bezüge auch mal zu kürzen, dürfte nicht strittig sein.
Von einer radikaleren Idee haben sich die Sozialdemokraten von sich aus wieder verabschiedet. Sie wollten ursprünglich ein Maximalverhältnis zwischen dem Einkommen von Managern und dem der Mitarbeiter festlegen. Es ist bei vielen Unternehmen vom 20-fachen noch in den 80er Jahren auf das 50- bis 100-fache hoch geschossen. Eine solche Deckelung wäre aber ein Eingriff in die Vertragsfreiheit gewesen, auch hatte die neue Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sie abgelehnt. Nun soll die Hauptversammlung selbst eine Höchstgrenze für das jeweilige Verhältnis beschließen, schlägt die SPD-Fraktion vor.