Merkel räumt Fehler im Umgang mit Böhmermann ein
Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Fehler im Umgang mit dem Satiriker Jan Böhmermann eingeräumt. Ihre Kritik an dessen Schmähgedicht („bewusst verletzend“) habe zu dem Eindruck geführt, ihr seien Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr wichtig, sagte Merkel am Freitag in Berlin.
Das sei aber nicht so. Die Kanzlerin verteidigte zugleich ihre umstrittene Entscheidung als nach wie vor richtig, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln.
Sie ärgere sich darüber, dass sie Böhmermanns Gedicht Anfang April als „bewusst verletzend“ bezeichnet habe und damit der Eindruck entstanden sei, dass hier ihre „persönliche Bewertung zu irgendetwas etwas zählt“. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, räumte Merkel nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder ein. Ihre Äußerung zu Böhmermann hatte der Kanzlerin in Deutschland deutliche Kritik eingebracht, weil sie in diesem brisanten Fall eine persönliche Bewertung zu den Grenzen von Satire abgegeben habe.
Merkel räumte ein, dass ihre Äußerung dazu geführt habe, dass jetzt der Eindruck entstanden sei und vielleicht gedacht werde, Meinungs- und Pressefreiheit seien nicht mehr wichtig. „Mir ist dieses wichtig und wird es auch weiter wichtig bleiben, und das leitet mich bei allen Gesprächen“, sagte die Kanzlerin vor ihrem Treffen an diesem Samstag mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu.
Wenn es um Menschenrechte und Werte gehe, könne dies öffentlich angesprochen werden oder auch intern. Beides finde gleichermaßen in politischen Gesprächen statt und werde es auch weiter geben. „Aber Menschenrechte, Freiheitsrechte, Pressefreiheit sind unverzichtbare Güter“, sagte Merkel. „Und dass so eine Situation entstehen kann, wo gedacht wird, dass würde jetzt aufgegeben, weil wir gerade mal mit der Türkei ein Abkommen gemacht haben, das ist fehlerhaft gewesen.“ Das wolle sie noch einmal geraderücken.
Am 4. April hatte Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat Merkels mit dem türkischen Ministerpräsidenten erklärt, die Kanzlerin stimme darin überein, dass der Text des Böhmermann-Gedichts „bewusst verletzend“ angelegt gewesen sei.
Am Freitag vergangener Woche hatte Merkel mit der Ermächtigung einem Antrag Erdogans stattgegeben - und setzte sich zugleich mit einem Machtwort über den Willen Ihres Koalitionspartners SPD hinweg. Zu der Ermächtigung sagte Merkel jetzt: „Die halte ich nach wie vor für richtig“. Sie ermögliche, dass deutsche Gerichte mit Annahme der Unschuldsvermutung korrekt entscheiden könnten.
Zur Überprüfung des EU-Pakts mit Ankara besucht Merkel mit Brüsseler Spitzenpolitikern Flüchtlinge an diesem Samstag das südosttürkische Grenzgebiet zu Syrien. Die Kanzlerin verteidigte das Abkommen mit der Türkei als „absolut richtig und wichtig“. Es „hilft uns, mit unseren Nachbarn die eigenen Außengrenzen des Schengenraums zu schützen“. Natürlich würden in den Gesprächen mit dem türkischen Ministerpräsidenten auch alle Fragen angesprochen.
Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat bisher keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese vor einer Woche den Weg für Böhmermanns Strafverfolgung freigegeben hat. Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sowie die Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung seien noch nicht eingegangen. Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, es sei ihr auch für die nächsten Tage noch nichts dergleichen angekündigt worden.