Mindestlohn reicht nicht für Rente oberhalb der Grundsicherung
Berlin (dpa) - Ein Gehalt auf Mindestlohn-Niveau reicht auch nach 45 Beitragsjahren nicht für eine Rente oberhalb der Grundsicherung. Vielmehr müsste der Stundenlohn dafür bei 11,68 Euro liegen.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Heute gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro.
Die 11,68 Euro werden demnach gebraucht, um eine Nettorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach der ab Sommer geltenden Rente zu bekommen, die über dem durchschnittlichen Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter in Höhe von 788 Euro monatlich liegt. Zugrundegelegt werden bei der Rechnung eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und 45 Arbeitsjahre.
Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst, der die Frage gestellt hatte, sagte: „Der Mindestlohn soll vor Armut schützen - gerade auch im Alter. Doch mit 8,50 Euro wird dieses Ziel nicht annähernd erreicht.“ Wer einen Mindestlohn erhalte und 45 Jahre einen vollen Job mache, habe im Rentenalter nur Anspruch auf Sozialhilfe. „Das ist eine Blamage für unseren Sozialstaat.“ Der Mindestlohn müsse deutlich steigen.
Zuständig für die künftige Höhe der Lohnuntergrenze ist die Mindestlohnkommission. Das Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll bis Mitte des Jahres eine Anpassung der Höhe beschließen, die Anfang 2017 kommen soll.
Gewerkschaftsnahe Forscher hatten für eine Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 9 Euro plädiert. Die Kommission hat sich laut gesetzlichen Vorgaben an der Tariflohnentwicklung zu orientieren. Einen Zeitungsbericht, nach dem der Mindestlohn auf 8,80 bis 8,85 Euro steigen könnte, war in Kommissionskreisen als „Spekulation“ bezeichnet worden.
Der Präsident des Ifo Institut für Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, hatte sich in der „Süddeutschen Zeitung“ gegen eine Anhebung des Mindestlohns ausgesprochen - und damit Protest von Gewerkschaften ausgelöst.
Allerdings ist die vom Lohn abhängige gesetzliche Rente nicht der einzige Schutz vor Altersarmut. Darauf verweist das Bundessozialministerium in seiner Antwort an Ernst: „Diese Betrachtung vernachlässigt (...) zusätzliche Altersvorsorge beziehungsweise weitere Einkommen neben der gesetzlichen Rente im Alter.“
Trotz der Rentenerhöhung zum 1. Juli um 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten Deutschlands warnen Sozialverbände und Gewerkschaften vor zunehmender Altersarmut. Die Koalition will Kleinrenten aufwerten und Betriebsrenten verbreiten. Darüber hinaus diskutiert sie Reformen zugunsten der Riesterrente, eine Stabilisierung des Rentenniveaus und eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung.