Ministerin: NPD-Verbotsverfahren 2012 unwahrscheinlich
Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält den Start eines neuen NPD-Verbotsverfahrens noch in diesem Jahr für unwahrscheinlich.
„Selbst, wenn wir die V-Leute abschalten, müssten noch umfangreiches Material beschafft und Belege geliefert werden, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen“, sagte die Ministerin den „Kieler Nachrichten“ (Samstag). Dies sei aufwendig, schwierig und erfordere Zeit.
Mitte der Woche hatten sich die Unions-Innenminister für einen Abzug der V-Leute aus der NPD-Führung ausgesprochen. Sie wollen einen entsprechenden Beschluss beim Sondertreffen der Innenminister am kommenden Donnerstag (22. März) in Berlin vorlegen. Einen entsprechenden Antrag können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einreichen.
Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) rechnet für Ende März mit einer Entscheidung der Ministerpräsidenten zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren. „Ich erwarte auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. März einen solchen Beschluss“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die rechtsextreme NPD könnte dann über den Bundesrat erfolgen.
Leutheusser-Schnarrenberger warnte erneut vor einem nochmaligen Scheitern des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht: „Wenn man das Verbotsverfahren will, führt kein Weg daran vorbei, V-Leute aus der NPD abzuziehen. Sonst läuft man wie 2003 sehenden Auges ins Desaster“, sagte sie dem „Hamburger Abendblatt“ (Samstag). „Wenn es keine ausreichende Aussicht auf Erfolg gibt, sollte man es nicht versuchen.“ Notwendig sei eine umfassende Beweislage, um der NPD aggressiv-kämpferisches Verhalten nachweisen zu können.
Der NPD-Fraktionsgeschäftsführer von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Marx, kündigte im „Focus“ eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an, falls seine Partei verboten werden sollte.