Ein Ministeriumssprecher räumte zwar ein, dass die zweijährige Sperrzeit vor Rentenbeginn entfalle, wenn sich Ältere in dieser Zeit arbeitslos meldeten, nebenher aber einem rentenversicherungspflichtigen Minijob nachgingen. Allerdings würden dann kaum weitere Rentenansprüche aufgebaut, so dass die Einbußen bei Einkommen und anschließender Rente ab 63 nach 45 Versicherungsjahren sehr hoch seien.
Auf die 45 Jahre werden auch Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges angerechnet - allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn.