Nach Überzeugung der Richter verstieß der Angeklagte gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz sowie gegen das Verbot von Schutzwaffen bei Demonstrationen. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Bei einer Kontrolle hatten Polizeibeamte am 8. Juli 2017 vor Beginn der Demonstration unter dem Motto „Grenzenlose Solidarität statt G20“ die Taucherbrille, das Sprühgerät sowie sieben Böller, ein Seil und schwarze Kleidung im Rucksack des Polen gefunden. Wegen der Böller hatte das Amtsgericht ihn auch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt. Dieser Anklagepunkt bestätigte sich in der Berufungsverhandlung nicht.