Nach Urteil: Flut von Kindergeldanträgen aus Osteuropa
Nürnberg (dpa) - Nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist in Deutschland die Zahl von Kindergeldanträgen aus Osteuropa sprunghaft gestiegen. Die Familienkassen sitzen auf einem Berg von rund 30 000 unbearbeiteten Anträgen.
Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Die Welt“.
Hintergrund ist eine EuGH-Entscheidung vom Juni 2012. „Die beinhaltet kurz gesagt, dass wenn jemand in Deutschland wohnt und hier uneingeschränkt steuerpflichtig ist, er auch Anrecht auf Kindergeld hat - selbst wenn die Kinder im Ausland leben“, erläuterte eine BA- Sprecherin in Nürnberg. Dies gelte auch für Leih- und Saisonarbeiter und könne für vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Folge: „Die zuständige Familienkasse in Bautzen wurde überschwemmt von Anträgen polnischer Werksvertragarbeitnehmer und Saisonarbeiter.“ Die Kindergeldanträge von Ausländern mit Kindern im Heimatland hätten zwischen dem Urteil und Ende 2013 um 30 Prozent zugenommen, sagte die BA-Sprecherin.
Erschwerend komme hinzu, dass die Bearbeitung der Anträge aufwendig sei und die Einarbeitung der Sachbearbeiter in die komplizierte Rechtsmaterie etwa ein halbes Jahr dauere. In vielen Fällen warteten Antragsteller deshalb seit mehr als einem Jahr auf ihr Geld.