CDU, FDP und Piraten lehnten sie ab.
Pro Gemeinde gilt künftig eine Obergrenze von elf Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen Geschäften eine Öffnung erlaubt werden kann. Jeder einzelne Laden darf dabei aber - wie bisher - jährlich höchstens viermal sonntags verkaufen. Samstags ist um 22:00 Uhr Schluss - mit wenigen Ausnahmen. Für Blumengeschäfte und Bäcker gilt, dass an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag verkauft werden darf. Das Gesetz soll am 18. Mai in Kraft treten.