Schlechte Noten für die Bundesregierung beim Datenschutz
Berlin (dpa) - Der oberste Datenschützer in Deutschland hat die Bilanz der schwarz-gelben Regierung beim Schutz der persönlichen Privatsphäre scharf kritisiert. „Hier ist nicht das geschehen, was erforderlich gewesen wäre.“
Das sagte Peter Schaar am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts in Berlin. Offenbar habe es in der Koalition Meinungsunterschiede gegeben, die notwendige Resultate verhindert hätten.
Angesichts der schnellen Entwicklung neuer Internet-Dienste nehme die Bedeutung des Datenschutzes zwar immer weiter zu, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die politischen Resultate der Bundesregierung seien aber „höchst unbefriedigend“. Regelungsbedarf sieht Schaar unter anderem bei intelligenten Stromzählern und Sozialen Netzwerken. Seit dem Wechsel an der Spitze des Bundesinnenministeriums von Thomas de Maiziere (CDU) zu Hans-Peter Friedrich (CSU) setze man im Umgang mit Facebook, Google und anderen Unternehmen „offenbar auf die Selbstregulierung und ich glaube nicht, dass dies ein wirksamer Ansatz ist“. Von dem 2010 angekündigten „Rote-Linie-Gesetz“ zur Begrenzung der Profilbildung im Internet werde nicht mehr geredet.
Am schmerzlichsten sei für ihn, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz gescheitert sei, sagte Schaar. Damit gebe es weiter keinen angemessenen gesetzlichen Schutz gegen Bespitzelung am Arbeitsplatz. Die angekündigte Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts sei mit Verweis auf die europäische Ebene auf Eis gelegt worden - dabei würden die europäischen Regelungen zum Datenschutz frühestens 2015 in Kraft treten. „Für die Informationstechnik ist das eine sehr lange Periode“, sagte Schaar. Bei der Datenschutz-Stiftung kritisierte Schaar, dass wegen mangelnder finanzieller Ausstattung „die Unabhängigkeit der Stiftung nicht garantiert zu sein scheint“.
Schaar kritisierte die aktuelle Debatte über Video-Überwachung nach dem Anschlag auf den Marathonlauf in Boston. Es gebe bereits jetzt ein hohes Niveau an Videoüberwachung und die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür. Es sei dann eine Frage der Polizeitaktik, an welchen Orten mit der Anwesenheit vieler Menschen die Videoüberwachung zum Einsatz komme. „Eine flächendeckende Videoüberwachung sollte es nicht geben“, weil diese in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreife.