NSU: Tod von Mundlos und Böhnhardt beschäftigt Gericht
München (dpa) - Im NSU-Prozess hat ein Rechtsmediziner Spekulationen entkräftet, beim Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt müsse noch eine dritte Person im Spiel gewesen sein.
Auch wenn bei den Obduktionen keine solchen Hinweise gefunden wurden: Es sei nicht auszuschließen, dass die beiden kurz vor ihrem Selbstmord noch Rauchgas eingeatmet haben, sagte der Experte von der Universität Jena am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Die beiden mutmaßlichen Neonazi-Terroristen wurden am 4. November 2011 in einem brennenden Wohnmobil im Eisenacher Stadtteil Stregda gefunden, in dem sie sich nach einem Banküberfall auf der Flucht vor der Polizei verschanzt hatten. Nach Erkenntnissen der Ermittler erschoss Mundlos zunächst Böhnhardt und anschließend sich selbst. Zudem soll einer von beiden in diesen letzten Minuten oder Sekunden das Wohnmobil in Brand gesteckt haben. Dass keine Rußpartikel in den Lungen und keine Hinweise auf Rauchgaseinatmungen gefunden wurden, hatte zuletzt Spekulationen genährt, der Brand müsse von einem Dritten gelegt worden sein.