Nach fünf Jahren Prozess Verteidigerin: NSU war keine terroristische Vereinigung
München (dpa) - Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm zweifelt an, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) im rechtlichen Sinn eine terroristische Vereinigung gewesen sei.
Dafür seien mindestens drei Mitglieder nötig, sagte sie am Mittwoch in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Es kämen dafür aber nur die beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt infrage, nicht aber die Hauptangeklagte Beate Zschäpe.
„Beate Zschäpe war Mitglied einer Wohngemeinschaft. Sie war nicht Mitglied einer terroristischen Vereinigung“, sagte Sturm. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt seien im Januar 1998 nicht „strategisch untergetaucht“, sondern wegen drohender Festnahme der beiden Männer „vielmehr überstürzt und ungeplant“ geflüchtet. Ihren ersten Überfall hätten Mundlos und Böhnhardt dann nur deshalb verübt, weil das Geld knapp gewesen sei und die drei vorübergehend in nur einem Zimmer lebten. Mit sarkastischem Unterton meinte Sturm: „Dem Verständnis des Generalbundesanwalts zufolge gründeten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe eine terroristische Vereinigung aus Geldknappheit“.
Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe dagegen als gleichrangiges Mitglied des NSU und hat lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für sie gefordert. Zschäpe sei vor allem an der Serie von zehn Morden aus Fremdenhass und Hass auf den Staat mitschuldig. Neun der Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende, eines eine Polizistin. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams verlangen dagegen Freispruch von allen Terror-Anklagepunkten. Böhnhardt und Mundlos hatten sich im November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall selbst erschossen.