Preisbremse kommt: Schutz vor Mietsprüngen und Maklergebühren

Berlin (dpa) - Eine gesetzliche Preisbremse soll Mieter nach Plänen der großen Koalition besser vor überteuerten Mietverträgen und aufgezwungenen Maklerkosten schützen. Justizminister Heiko Maas (SPD) will massive Kostensprünge vor allem in Großstädten mit knappem Wohnungsangebot eindämmen.

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Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete nach Maas' Gesetzentwurf künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. In welchen Regionen dies greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können. In Kraft treten sollen die Neuregelungen voraussichtlich 2015. Von Hauseigentümern und der Immobilienbranche kam scharfe Kritik.

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SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der dpa: „Wir werden exzessive Mietsteigerungen in boomenden Wohnungsmärkten nicht weiter hinnehmen.“ Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) betonte, um die Ursachen exorbitanter Mietsteigerungen zu bekämpfen, müsse ausreichend neuer Wohnraum geschaffen werden. „Bauherren und Vermieter müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen dürfen, dass sich ihre Investitionen rechnen.“

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In angespannten Märkten, in denen die Preisbremse eingeführt werden könnte, liegen nach Ministeriumsangaben mehr als 4,2 Millionen der bundesweit 21 Millionen Mietwohnungen. Probleme mit günstigem Wohnen gibt es besonders in begehrten Vierteln vieler Ballungsräume. Bei neuen Verträgen liegen Mieten dort teils mehr als 30 Prozent über bestehenden Mieten. Nicht gelten soll die Preisbremse bei der ersten Vermietung ganz neuer und „umfassend modernisierter“ Wohnungen.

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Schluss sein soll nach dem 40-seitigen Entwurf auch mit der Praxis, dass Neumieter quasi automatisch Maklerkosten tragen. Künftig soll gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“ Vereinbarungen, mit denen Vermieter diese Kosten den Mietern aufladen, sind dann unzulässig. Ein Maklervertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender schriftlich einen Auftrag erteilt hat und der Makler gezielt für ihn eine Bleibe findet. Verstoßen Makler gegen die schärferen Regeln, droht ein Bußgeld. Mieter sollen künftig auch Auskunft vom Vermieter verlangen können, wie ihre Miete im einzelnen zustande kommt.

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Die Gesetzespläne, die nun mit den anderen Ministerien abgestimmt werden, sollen Belastungen für Mieter spürbar eindämmen. Insgesamt könnten ihnen nach Berechnungen des Justizressorts 854 Millionen Euro pro Jahr an sonst drohenden Zahlungen erspart bleiben - dadurch, dass Mietanhebungen kleiner ausfallen und sie seltener Maklergebühren schultern müssen. Vermietern dürften dagegen durch die Preisbremse schätzungsweise 283 Millionen Euro an Einnahmen entgehen. Hinzu kommen Mehrkosten für Makler und wenn Vermieter selbst Mieter suchen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Pläne, kritisierte aber, dass die Preisbremse nicht bundesweit gelten soll. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beklagte dagegen, die Preisbremse verhindere den Neubau bezahlbarer Wohnungen. Auch der Eigentümerverband Haus & Grund warnte: „Im Ergebnis wird es für Mieter nicht leichter, angemessenen bezahlbaren Wohnraum zu finden.“

Der Opposition gehen die Vorstellungen der Koalition nicht weit genug. „Die sogenannte Mietpreisbremse von Minister Maas wird die Mietenexplosion maximal verlangsamen, aber nicht bremsen“, sagte Linke-Parteivize Caren Lay. Für die Grünen warnte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast: „Die Ausnahmen der Mietpreisbremse bei „umfassender Sanierung“ dürfen nicht dazu führen, dass es zu Entmietungen kommt und die Mietpreisbremse gezielt unterlaufen wird.“