Bundestagswahl 2017 Programm-Check: Das versprechen die Parteien zum Thema innere Sicherheit
In unserem Programm-Check nehmen wir die Programme von CDU, SPD, Grünen, FDP, Die Linke und AfD zur Bundestagswahl unter die Lupe. Hier geht es um die Versprechen und Konzepte zur inneren Sicherheit.
Düsseldorf. Bei der Diskussion um eine Verschärfung der auf Straftäter und Gefährder abzielenden Instrumente geht es immer auch um damit einhergehende Eingriffe in die Freiheit. Und zwar auch die Freiheit derjenigen, die gar nichts Böses im Schilde führen, aber bei Überwachungsmaßnahmen unweigerlich mit ins Raster der Behörden geraten. Dieser Aspekt spiegelt sich auch in den Aussagen der Parteien in ihren Wahlprogrammen wider — etwa dort, wo es um die Videoüberwachung geht. Alle veröffentlichten Programmcheck-Folgen finden Sie auch unter wz.de/programmcheck.
CDU/CSU Die Union will DNA-Spuren zur Ermittlung des äußeren Erscheinungsbildes, der Herkunft oder des Alters eines Straftäters oder Verdächtigen heranziehen. Die Schleierfahndung, also verdachtsunabhängige Kontrollen, soll es deutschlandweit geben. Es soll ein gemeinsames Musterpolizeigesetz für alle Bundesländer geben. Der Fahndungsdruck in der Drogen- und Straßenkriminalität soll erhöht werden, auch durch „verdeckte operative Maßnahmen“. Der Zugang der Sicherheitsbehörden zu vorhandenen Datenbanken soll erleichtert werden, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten geht.
SPD Die SPD will den Zoll stärken, so dass dieser besser gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vorgehen kann. Damit Kriminelle und Terroristen nicht in die EU gelangen, will man die Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raumes und auch an den Flughäfen verstärken. Ein Anti-Terrorzentrum auf europäischer Ebene soll den Austausch aller Sicherheitsbehörden gewährleisten. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik soll ausgebaut und zum Dienstleister für Unternehmen und Bürger werden, indem es sichere Hard- und Software zertifiziert. Hasskriminalität und sogenannte Fake News sollen besser und schneller verfolgt werden. Whistleblower, die Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorgänge in Unternehmen geben, will man vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen.
Grüne Die Grünen wollen, dass Gefährder der öffentlichen Sicherheit rund um die Uhr überwacht werden. Sie möchten einen Neustart beim Verfassungsschutz. Statt des Bundesamtes für Verfassungsschutz „in seiner ineffektiven aktuellen Form“ wollen sie ein „personell und strukturell völlig neues Bundesamt zur Gefahren- und Spionageabwehr gründen, das mit nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet.“ Der Zugang zu Waffen müsse erschwert werden. Alle gefährlichen Waffen müssten lückenlos registriert und die Eignung und Zuverlässigkeit der Besitzer regelmäßig geprüft werden.
FDP Die Liberalen setzen sich für die weitere uneingeschränkte Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel ein. Nur dieses ermögliche, ohne staatliche Kontrolle und Überwachung Geld aufzubewahren und Geschäfte ohne Bankgebühren abzuschließen. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten durch Telekommunikationsunternehmen lehnt die FDP ab. Freie Kommunikation zwischen Menschen vertrage sich nicht mit der Pflicht zur flächendeckenden Speicherung. Sicherheitsbehörden müssten enger zusammenarbeiten und Informationen leichter austauschen können — etwa dann, wenn der Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt. Der Blasphemie-Paragraf soll abgeschafft werden.
Linkspartei Für Ausländer, die Opfer rechter Gewalt werden, soll es ein Bleiberecht geben, „um der auf Vertreibung gerichteten Intention der Täter entgegnzutreten“. Es müsse nach der Wahl schnell ein Untersuchungsausschuss zum Rechtsterrorismus eingesetzt werden, „um die nicht abgeschlossene Aufklärung der NSUVerbrechen fortzusetzen und die lange Geschichte anderer rechtsterroristischer Strukturen und die Verantwortung staatlicher Stellen bei der nicht ausreichenden Verfolgung aufzuarbeiten“.
AfD Die AfD fordert, den Erwerb des Waffenscheins für gesetzestreue Bürger zu erleichtern. Für ausländische Straftäter sollen durch Vereinbarungen mit ausländischen, möglichst heimatnahen Staaten dort Vollzugsanstalten eingerichtet werden. Diese sollen unter deutscher Leitung und unter Anwendung deutschen Rechts stehen. Das soll einerseits Abschreckungswirkung haben, andererseits soll so der innerdeutsche Justizvollzug entlastet werden.