Bundetagswahl 2017 Videoüberwachung: Vor allem die FDP ist skeptisch

Die großen Parteien setzen auf Kameras — zur Abschreckung von Tätern und um Beweise zu sichern.

Düsseldorf. Bei der Diskussion um eine Verschärfung der auf Straftäter und Gefährder abzielenden Instrumente geht es immer auch um damit einhergehende Eingriffe in die Freiheit. Und zwar auch die Freiheit derjenigen, die gar nichts Böses im Schilde führen, aber bei Überwachungsmaßnahmen unweigerlich mit ins Raster der Behörden geraten. Dieser Aspekt spiegelt sich auch in den Aussagen der Parteien in ihren Wahlprogrammen wider — etwa dort, wo es um die Videoüberwachung geht.

CDU und CSU sagen dazu in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm, dass „an öffentlichen Gefahrenorten wie etwa in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und an Verkehrsknotenpunkten der Einsatz intelligenter Videotechnik auch zu Fahndungszwecken verstärkt und eine Mindestspeicherfrist für die Daten eingeführt werden soll. Die SPD will an diesem Punkt auch nicht auf der Bremse stehen und sagt: „Wo Videotechnik hilft, Gefahren vorzubeugen und Beweise zu sichern, soll sie eingesetzt werden.“

Die Grünen hingegen sind da schon zurückhaltender, wenn sie sagen: „Videoüberwachung oder Videobeobachtung kann an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung und sensiblen, gefährdeten öffentlichen Orten eine sinnvolle Maßnahme sein.“ Kameratechnik, so betonen sie aber auch, ersetze keine Polizeistreifen.

Wesentlich detaillierter setzt sich die FDP mit dem Thema auseinander: Die Ausweitung der Videoüberwachung sei ebenso wenig ein Allheilmittel, wie ein geeignetes Mittel zur Terrorabwehr. So wäre durch Videokameras der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin nicht zu verhindern gewesen. Allerdings seien Videoaufzeichnungen in der Nachbereitung eines Anschlags und zur Verfolgung flüchtiger Täter durchaus hilfreich. Die FDP plädiert deshalb dafür, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Installation weiterer Videoüberwachungstechnik ein signifikanter Sicherheitsgewinn oder eine deutlich verbesserte Möglichkeit der Verfolgung von drohenden Straftaten zu erwarten ist. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehne man aber ab. Voraussetzung für den Einsatz von Aufzeichnungsgeräten müsse sein, dass sich Aufzeichnungen nach einem kurzen Zeitraum der Sicherung (zum Beispiel 48 Stunden) automatisch überschreiben — so dass sie nicht mehr rekonstruierbar sind, wenn bis dahin kein nachvollziehbarer Grund für eine dauerhafte Sicherung, etwa zu Fahndungszwecken, gegeben ist.

Auch die Tendenz, mehr Videoüberwachung durch private Stellen zuzulassen, um die so gewonnenen Aufzeichnungen für staatliche Zwecke dienstbar machen zu können, sieht die FDP kritisch. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger sei eine originäre staatliche Aufgabe und es bleibe auch Aufgabe des Staates, die dazu erforderlichen Sachmittel und Personalkapazitäten bereitzustellen. Videoüberwachung dürfe auch kein Ersatz von Beamten auf der Straße sein.

Die AfD dagegen möchte, dass die Polizei „an kriminalitätsneuralgischen öffentlichen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen kann“. Also so etwas, was Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bahn und Bundesinnenministerium derzeit am Berliner Bahnhof Südkreuz testen. PK