Nach Richterspruch Schwerkranken soll Kauf von Suizid-Mitteln nicht erlaubt werden
Das Gesundheitsministerium weist die Behörde an, auch in Extremfällen den Zugang zu tödlichen wirkenden Medikamenten zu verweigern.
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, bei Schwerstkranken auch in Extremfällen den Erwerb von Medikamenten zur Selbsttötung nicht zu erlauben. Das ergibt sich aus einem Brief von Gesundheitsstaatssekretär Lutz Stroppe an das BfArm.
„Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen“, heißt es darin. Dies sei nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar. Eine Selbsttötung könne keine Therapie sein. Angesichts der „grundlegenden und weitreichenden, insbesondere verfassungsrechtlichen Fragen“ dürfe nach Überzeugung des Ministeriums durch eine Bundesbehörde keine staatliche Entscheidung dahingehend getroffen werden, „die Tötung eines Menschen durch Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb des konkreten Suizidmittels zuzulassen und diese damit aktiv zu unterstützen“.
Das Ministerium setzt sich damit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinweg. Dies hatte geurteilt, schwerstkranken Menschen dürfe „in extremen Ausnahmesituationen“ ein Zugang zu solchen Medikamenten nicht verwehrt werden. Schon das BfArm hatte das Urteil nicht umgesetzt. Seither warteten gut 100 Menschen vergeblich auf einen positiven Bescheid zu ihrem Antrag, tödlich wirkende Mittel verschrieben zu bekommen. AfP/PK