Diese negative Religionsfreiheit ist berechtigt in öffentlichen Einrichtungen, denen der Einzelne nicht ausweichen kann: in der Schule etwa, oder im Gericht.
Im Aigner-Ministerium ist das anders. Niemand wird gezwungen, sich dort den neuesten Zehn-Punkte-Plan der Hausherrin im jeweils aktuellen Lebensmittelskandal anzuhören.