Umstrittene Mietpreisbremse nimmt letzte Hürde

Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse kommt. Wohnungssuchende sollen so besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Der Bundesrat billigte die Einführung der Preisbremse.

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In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Die Änderungen sollen zum 1. Juni in Kraft treten. Kritik kam von der Immobilienwirtschaft und von Vermietern.

Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden.

Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“ In der Regel schalten bisher vor allem Vermieter den Makler ein.

Das Bundeskabinett hatte die Pläne bereits im Oktober auf den Weg gebracht. Anschließend hatten Union und SPD aber monatelang über Details gestritten. Der Bundestag hatte das Vorhaben erst Anfang März beschlossen. Mehrere Bundesländer mit großen Ballungsräumen und Uni-Städten haben schon angekündigt, dass sie die Neuregelung schnell anwenden wollen.

Der Deutsche Mieterbund erwartet eine Entlastung für wohnungssuchende Mieter. Jetzt müssten die Bundesländer möglichst schnell festlegen, in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gelten solle, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten.

Nach Einschätzung von Vermietern wird die Preisbremse die Wohnqualität in Mietwohnungen verschlechtern. Es sei zu erwarten, dass Vermieter nur noch das Nötigste an der Wohnung tun würden, weil sie weniger Geld verdienten, sagte Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund.

Probleme erwartet der Verband auch bei der Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nicht überall aber gebe es einen Mietspiegel als Orientierung, sagte Wiech. „Es gibt viele Unsicherheiten, wie die Vergleichsmiete festzustellen ist.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID) erklärte, einzig wirksames Mitte gegen steigende Mieten bleibe der Wohnungsneubau.

Der Immobilienverband Deutschland, der viele Makler vertritt, will gegen das Bestellerprinzip klagen, sobald das Gesetz in Kraft ist. Der Verband sieht unter anderem einen „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“.