Wahlrecht für alle behinderten Menschen gefordert
Berlin (dpa) - Bundestags-Vizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) hat eine Abschaffung des Wählverbots für Behinderte gefordert.
„Es ist für eine Demokratie wesentlich, allen Bürgern in gleicher Weise das Wahlrecht anzuerkennen, denn die Möglichkeit zu wählen ist ein grundlegendes Menschenrecht, welches nicht einfach - auf einem überholten Verständnis von Unmündigkeit beruhend - einem Personenkreis entzogen werden darf“, sagte Schmidt der „Welt“. Die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz müssten ersatzlos gestrichen werden.
Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. Sie sagte der Zeitung: „Der gesetzlich festgelegte Wahlrechtsausschluss für Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung.“ Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte die Staaten, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Leben umfassend und wirksam zu ermöglichen. „Ich fordere daher umgehend die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses.“
Nach dem Bundeswahlgesetz sind zwei Gruppen von Menschen mit Behinderung vom aktiven sowie passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Zum einen Personen, die eine „Betreuung in allen Angelegenheiten“ benötigen, schrieb die Zeitung unter Berufung auf das Deutsche Institut für Menschenrechte mit. Seinen Angaben zufolge sind davon mehr als 10 000 Menschen betroffen. Die zweite Gruppe bilden Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung leben. Das sind etwa 6600 Personen. Um sich zu wehren, haben acht Betroffene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht teilnehmen durften.