Warnhinweise für Allergiker bringen Gastwirte in Nöte
Ab Dezember müssen Gastronomen, Bäcker und Metzger schriftlich über Allergene in ihren Speisen informieren.
Düsseldorf. Am 13. Dezember tritt eine EU-Regelung in Kraft, die das Leben von Allergikern deutlich vereinfachen soll — und Gastronomen, Metzgern, Caterern, Bäckern sowie Eisverkäufern viel Arbeit machen wird. Denn sie alle müssen dann schriftlich über die 14 am meisten verbreiteten Allergene (Substanzen, die allergische Reaktionen auslösen können) in ihren Speisen informieren, etwa über Gluten und Laktose. Das kann durch Hinweise auf Speisekarten und Preistafeln geschehen oder durch Aushänge.
Doch selbst drei Monate vor Inkrafttreten der Regelung ist es dem Verbraucherschutzministerium nicht gelungen, den Gesetzentwurf in nationales Recht umzusetzen. Um Sinn und Unsinn der Verordnung tobt heftiger Streit.
Denn in der Gastronomie und an Frischetheken, wo das Speisenangebot täglich wechselt, müssten diese Listen täglich aktualisiert werden. Der Gaststättenverband Dehoga befürchtet einen nicht zu bewältigenden Mehraufwand. „Es besteht die Gefahr, dass anstelle frischer und regionaler Zutaten immer mehr abgepackte und etikettierte Waren für standardisierte Gerichte verwendet werden“, heißt es. Zudem gebe es gar kein Informationsdefizit, da Kellner und Verkäufer bereits jetzt dazu verpflichtet seien, auf Nachfrage mündlich über Allergene zu informieren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält genau das für grundlegend falsch und befürwortet die Verschärfung. „Es darf nicht sein, dass der einzelne Angestellte für einen allergischen Schock haftet“, sagt Lebensmittel-Expertin Sophie Herr.
Allerdings gibt es zu dem neuen Gesetz noch viele Fragen. Offen ist etwa, wie hart Verstöße im Einzelfall sanktioniert werden.