Was sich Anfang Juli ändert
Berlin (dpa) - Der bevorstehende Monatswechsel bringt wieder einige gesetzliche Änderungen:
- RENTE: Für die rund vier Millionen Ost-Rentner gibt es 3,29 Prozent mehr, für die etwa 16 Millionen West-Ruheständler 0,25 Prozent. Der Grund dafür liegt vor allem in der unterschiedlichen Lohnentwicklung in Ost und West. Bei einer Monatsrente von brutto 1200 Euro steigt die Rente damit in den neuen Ländern um knapp 40 Euro, im Westen um 3 Euro. Mit der Anpassung erreicht der Rentenwert Ost 91,5 Prozent des Westniveaus.
- MINDESTLOHN: Keine Pflegehilfskraft darf künftig mit weniger als 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten entlohnt werden. Das sind jeweils 25 Cent pro Stunde mehr als bisher. Der neue Tarif gilt bis Ende 2014.
- ARBEITSMARKT/EU: Mit dem EU-Beitritt Kroatiens können dessen Bürger ebenfalls in Deutschland arbeiten - zunächst mit Einschränkungen bei der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit. So gelten bis Mitte 2015 Übergangsbestimmungen sowie Beschränkungen für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration. Grundsätzlich ist eine - meist unbürokratisch erteilte - Arbeitsgenehmigung der EU erforderlich. Ohne Genehmigung steht der deutsche Arbeitsmarkt offen für Akademiker und jene, die eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen möchten. Saisonkräfte wie Erntehelfer können bis zu sechs Monate in Deutschland jobben.
- ARBEITSMARKT/DRITTSTAATEN: Erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen auch Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern. Und zwar jene, die eine qualifizierte Berufsausbildung im Heimatland für sogenannte Mangelberufe hierzulande vorweisen können. Was ein Mangelberuf ist, wo also Fachkräfte fehlen, ermittelt die Bundesagentur für Arbeit in einer Positivliste. Geduldete Asylbewerber können künftig ohne Beschränkung eine Beschäftigung annehmen, dies gilt auch für Familienangehörige von Ausländern.