Willkommene Hilfe bei Pflege

Auf die bereits geltende Auszeit von maximal zehn Tagen für Angehörige, die zum Beispiel kurzfristig eine Pflege organisieren müssen, gibt es zwar einen Rechtsanspruch, aber bisher keine Weiterbezahlung durch den Arbeitgeber.

Das ist der Grund, warum von dieser Möglichkeit nur wenig Gebrauch gemacht wurde. Hier plant Schwarz-Rot nun Abhilfe: Künftig soll es keinen Unterschied mehr bei der Lohnfortzahlung machen, ob sich Eltern um ihr krankes Kind kümmern, oder eine Tochter um ihren altersverwirrten Vater. Beides hat ja auch die gleiche Qualität. Von den rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden übrigens 1,8 Millionen daheim betreut. Die jetzt politisch verabredete Maßnahme dürfte vielen eine willkommene Hilfe sein.