Wulff-Prozess neigt sich dem Ende zu

Hannover (dpa) - Spannender Verlauf im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff: Erst droht der Richter mit dem Abbruch des Verfahrens, dann stellt er Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Aussicht, dass sie bald plädieren können.

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Bereits am kommenden Verhandlungstag, am 20. Februar, sollen sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ihre Plädoyers einstellen. Dazu forderte sie Richter Frank Rosenow am Donnerstag zum Abschluss des zwölften Verhandlungstages im Landgericht Hannover auf. Sollte dies gelingen, könnte die Kammer am 27. Februar das Urteil fällen. Damit wäre das Verfahren deutlich früher zu Ende, als geplant. Bei der Eröffnung im November hieß es, ein Urteil solle bis April gefunden werden.

Im Laufe des Tages hatten die Zeichen über Stunden nicht auf das vom Gericht schon länger erhoffte schnelle Ende hingedeutet. Nach einer für die Beweisführung weitgehend unbedeutenden Zeugenvernehmung am Morgen war der seit Wochen schwelende Streit zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft am späten Vormittag überraschend eskaliert.

„Notfalls werde ich das Verfahren aussetzen“, sagte Rosenow zu Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Ein Aussetzen der Verhandlung nach Paragraf 228 der Strafprozessordnung könnte auch bedeuten, dass der Prozess komplett neu aufgerollt werden müsste. Juristische Beobachter werteten dies als Drohgebärde der Kammer, mit der Rosenow auf die Prozessführung der Staatsanwaltschaft reagierte. Denn zuvor hatte Eimterbäumer zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen dem Gericht bis dahin unbekannte, neue Beweismittel vorgelegt.

Der Richter forderte den Staatsanwalt auf, ihn in einer dienstlichen Erklärung über seinen Kenntnisstand über neue Beweise zu informieren. Dabei geht es auch um mögliche Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft aus dem parallel am Landgericht laufenden Korruptionsprozess gegen Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker kennt.

Staatsanwalt Eimterbäumer sagte, es sei normal, dass neue Beweismittel auftauchten. Das sei das „Schicksal einer dynamischen Hauptverhandlung“. Konkret ging es unter anderem um eine Festplatte, deren Inhalt öffentlich bisher unbekannt ist. Eimterbäumer betonte, die Prozessbeteiligten könnten darauf jederzeit zugreifen.

Mit den Beweisanträgen konnte die Staatsanwaltschaft das Gericht aber nicht beeindrucken. Die Kammer lehnte zunächst sieben noch offene Anliegen der Ermittler ab und später auch weitere neu beantragte Zeugenvernehmungen, Email-Verlesungen und anderen Beweisanschauungen. Einzig eine dreiseitige Informationsbroschüre zum im Prozessmittelpunkt stehenden Film John Rabe wurde eilig verlesen.

„Mein Interesse ist es, das Verfahren mit einem Urteil abschließen zu können, das bestandsfähig ist“, betonte Rosenow am Morgen. Ob er auf dem Weg dahin erneut neue Beweisanträge der Staatsanwaltschaft auf den Tisch bekommt, ist offen. Da die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen ist, könnte Eimterbäumer noch Anträge vorlegen und damit die Kammer bremsen.

Wulff steht seit Mitte November wegen Vorteilsannahme im Amt als niedersächsischer Regierungschef vor Gericht. Er soll sich 2008 rund um den Oktoberfestbesuch in München von Groenewold einen Teil der Kosten für Hotel und Essen bezahlt haben lassen. Im Gegenzug soll Wulff bei der Siemens-Spitze um Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds geworben haben. Beide Männer bestreiten die Vorwürfe.