Zuschussrente soll Altersarmut verhindern
Vor allem Geringverdienern droht später eine Minirente. Ministerin Ursula von der Leyen will nun gegensteuern.
Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Karten auf den Tisch gelegt: Zur Bekämpfung der Altersarmut setzt sie vor allem auf eine aus Steuergeldern finanzierte „Zuschussrente“. Damit können Minirenten aufgestockt werden.
Daneben sollen Vorruheständler mehr als bisher hinzuverdienen dürfen. Die Überlegungen von der Leyens wurden am Mittwoch zum Start des „Regierungsdialogs Rente“ bekannt. Hintergrund: Vor allem Menschen, die über lange Zeiträume als Geringverdiener gearbeitet haben, droht in der Rente Altersarmut. Ein Überblick über die Planungen:
Sie ist für Menschen gedacht, die wenig verdient, lang gearbeitet und zusätzlich zum Beispiel über eine Betriebs- oder Riester-Rente fürs Alter vorgesorgt haben. Sichergestellt werden soll ein monatliches Alterseinkommen von 850 Euro, statt 650 bis 750 Euro Grundsicherung.
Dafür muss man mindestens 45 Jahre gesetzlich rentenversichert sein. Zeiten von Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft sollen angerechnet werden. Mindestens 35 Jahre müssen Beiträge an die Rentenkasse gezahlt worden sein, damit ein Anspruch entsteht. Für eine Übergangsfrist sollen 30 Beitragsjahre reichen.
Aus Sicht der Opposition reicht dies nicht, um Altersarmut zu verhindern. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Pläne als „Gesetzeskosmetik“. Eine Sprecherin erklärte gegenüber unserer Zeitung, es sei zu befürchten, dass nur wenige Menschen alle Kriterien für diese Rente erfüllen. Von der Leyen sagte der „Zeit“, sie erwarte bei der Einführung 2013 rund 15 000 bis 20 000 Berechtigte, 2035 sollten es aber schon eine Million sein.
Wer lange krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird mit einer Erwerbsminderungsrente aktuell so gestellt, als habe er bereits bis 60 gearbeitet. Die Differenz zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird „Zurechnungszeit“ genannt.
Sie soll stufenweise bis 2029 auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Die Zurechnungszeit erhöht sich also langfristig um zwei Jahre. Nach heutigen Werten führt das 2029 zu einem monatlichen Aufschlag von im Durchschnitt 50 Euro.
Bislang dürfen Frührentner nur 400 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen. Wer mehr verdient, bekommt die Vorruhestands-Rente gekürzt. Dies soll mit der Kombirente weniger rigide geregelt werden. Im Gespräch ist, dass bis zur Höhe des letzten Gehalts ohne Abschläge hinzuverdient werden darf. Dies soll von Gewerkschaften und Arbeitgebern tarifvertraglich flankiert werden.