Kassen dürfen Zusatzbeiträge selbst festlegen
Die Belastungen steigen. Versicherte tragen die Hauptlast des neuen Beitragssystems.
Berlin. Nach monatelangem Streit um die Gesundheitspolitik hat sich die schwarz-gelbe Koalition am Dienstag geeinigt: Das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenkassen wird allmählich umgebaut. Für die Versicherten bedeutet dies ab 2011 höhere Beiträge und wohl auch höhere Zusatzbeiträge. Die Höhe des bislang gedeckelten Zusatzbeitrags dürfen die Kassen künftig selbst festlegen.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sprach von einem "Einstieg in ein dauerhaft solides tragfähiges Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung". Die Einigung wurde nach mehreren mehrstündigen Beratungen unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt erzielt. Die wichtigsten Fragen:
Bereits die schwarz-rote Vorgängerregierung stand wegen ihrer Gesundheitsreform auf der Kippe. Dann kam der Gesundheitsfonds. Dauerhaftes Sparen bei Kliniken, Ärzten und Pharma blieb aus - die Kosten stiegen weiter. Hinzu kam die Wirtschaftskrise. Deshalb steuern die gesetzlichen Kassen auf ein Minus von elf Milliarden Euro 2011 zu, wenn nichts passiert.
2011 steigt er von 14,9 auf 15,5 Prozent - den Stand von Mitte 2009. Für die Arbeitnehmer gilt weiter ein 0,9-prozentiger Sonderbeitrag. Deshalb müssen sie dann 8,2 Prozent auf ihr Einkommen bezahlen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren.
Bei einem Bruttogehalt von 1.000 Euro werden 82 statt 79 Euro im Monat fällig, bei 1.500 sind es 123 statt 118,5 Euro, bei 2.000 sind es 164 statt 158 Euro, ab 3.750 Euro sind es 307,5 statt bislang 296,25 Euro.
Der Zusatzbeitrag war bisher auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Überschritt er acht Euro im Monat, musste die Kasse eine Einkommensprüfung vornehmen. Dies gilt nicht mehr. Die Zusatzbeiträge können nun beliebig festgesetzt werden. Wenn sie bei mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens liegen, zahlt der Steuerzahler die Differenz.
Ja, sie tragen die Hauptlast. Für den Sozialausgleich sind aber alle Steuerpflichtigen mit im Boot.
Hausärzte sind mit bis zu einer Milliarde Euro dabei, Arzneimittelhersteller mit bis zu zwei Milliarden Euro, Kliniken mit bis zu 500 Millionen. Bei den Krankenkassen dürfen die Verwaltungskosten in den nächsten beiden Jahren nicht steigen. Das soll unter dem Strich 3,5 bis 4 Milliarden Euro bringen.