Kirchhof zeigt: Es geht auch ganz einfach

Kleinverdiener zahlen in dem Konzept des Finanzexperten einen geringeren Satz.

Berlin. Eine gewisse Verblüffung war am Mittwoch im Finanzministerium zu spüren. „Es ist wirklich ein Gesamtkonzept“, hörte man nicht ohne Respekt aus der Umgebung Wolfgang Schäubles (CDU). Auch wenn der Minister später im Kreise der Unionsfraktion das Konzept verwarf, da er es nicht für vermittelbar hält, wurde es von seinen Mitarbeitern offenbar mit Interesse gelesen.

Der „Professor aus Heidelberg“, wie ihn Gerhard Schröder im Wahlkampf 2005 abschätzig tituliert hatte, hat wieder zugeschlagen. Seine Kernpunkte:

1. Künftig soll es nur noch vier Steuereinkommen geben: auf das Einkommen, den Umsatz, den Verbrauch sowie auf Erbschaft/Schenkung (10 Prozent).

2. Die Einkommensteuer soll radikal vereinfacht werden. Die ersten 10 000 Euro sind steuerfrei. Zudem gibt es Freibeträge von 8000 Euro pro Kind. Jahreseinkommen bis 20 000 Euro werden progressiv besteuert. Für alle darüber hinausgehenden Einkommen gilt ein Einheitssatz von 25 Prozent (bisher je nach Einkommen 14 bis 45 Prozent).

Ein Beispiel: Wer es auf einen Jahresverdienst von 100 000 Euro bringt (kinderlos), zahlt für die ersten 10 000 Euro keinen Cent, die zweiten 10 000 unterliegen einem gemäßigten Steuersatz. Für die verbleibenden 80 000 werden 25 Prozent fällig.

Durch die Sonderregelungen bis 20 000 Euro erreicht Kirchhof, dass die Belastung für Kleinverdiener unter dieser Grenze geringer ausfällt. Ein Alleinstehender ohne Kinder, der 20 000 Euro im Jahr verdient, hätte 1750 Euro Steuern zu zahlen. Das wären 8,75 Prozent. Ein Spitzenverdiener mit einem Einkommen von zwei Millionen pro Jahr käme auf 496 750 Euro (24,84 Prozent).

3. Es soll steuerrechtlich nur noch eine Einkommensart geben. Im Klartext: Unternehmensgewinne, Arbeitnehmereinkommen und Kapitalerträge würden nach demselben Satz besteuert.

4. Alle 534 Ausnahmetatbestände fielen weg. Auch die Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen würden gestrichen. Stattdessen gibt es eine Pauschale von 2000 Euro pro Person.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt den Ansatz, viele Ausnahmen abzuschaffen und den Steuersatz niedrig zu halten. Aber wichtig sei, dass die Bürger nach ihrer tatsächlichen Leistungsfäigkeit besteuert werden, sagte Vizepräsident Zenon Bilaniuk unserer Zeitung. Die Pendlerpauschale sei zum Beispiel für viele Arbeitnehmer wichtig.